Scheinwerksvertrag - gibt es weitere Indizien für Abgrenzungskriterien?
Ahoi, ich brauche mal euere Hilfe zum Thema Scheinwerksvertrag Die Perfidität unserer GL hat einen neuen Namen "Werksvertrag! Hintergrund: Bisher wurde die Displayabteilung mit Leiharbeitern aufgestockt (vorher betriebsbedingte Kündigungen von Unbefristeten AN) Sozialplan/Interessensausgleich Betriebsübergang 613a.... alles haben wir hinter uns! Einige Merkmale sind mir bekannt...gibt es weitere Indizien für Abgrenzungskriterien? Habt ihr Erfahrung damit und wenn ja, welche?
Community-Antworten (5)
30.04.2008 um 00:18 Uhr
Hallo pirat
leider können die AG hier richtig tricksen. Ich würde mir anschauen wie es in Praxis läuft. Wo erfolgt die Krankmeldung? Wie läuft die Zeiterfassung und ganz wichtig: wie wird der Personaleinsatz vor Ort organisiert? also wer gibt Weisungen? Wer teilt zur Arbeit ein? Das Zusammenwirken mit den Kollegen in einem Arbeitsprozess kann leider nur ein Hilfsargument sein...
Wenn Du den Sachverhalt etwas näher schilders können wir Dir sicher noch Tipps geben.
Habt Ihr vom AG schon die Verträge angefordert? Vielleicht ergibt sich ja da etwas...
30.04.2008 um 00:46 Uhr
Ahoi, paula Ergänzung: Projektbezogene Stückzahlfertigung von 800.000 Displays (täglich 10.000) für Sonderpromo! Inhouse, übernahme des Produktes, direkt aus der Produktion von Eigenpersonal, ....zu Handfertigstellung (Fremdpersonal). Einsatz des Fremdpersonals auf Abruf! Das ganze lief vorher über AÜ.
30.04.2008 um 01:08 Uhr
wie erfolgt der Einsatz auf Abruf? Wie wird dann vor Ort das ganze organisiert? Wer sagt diesen Leuten dann genau was sie nun genau als nächstes tun sollen?
Ich denke unter taktischen Gesichtspunkten würde ich mir das mal eine Woche oder so anschauen. Zwischenzeitlich kann man ja schon mal einen Versuchsballon starten lassen und das MBR nach § 99 BetrVG einfordern.
Wenn das ganze auf verdeckte AÜ rausläuft dann würde ich richtig losschlagen. Die Fremdfirma betreibt dann ja AÜ ohne die erforderliche Genehmigung und das würde ich durchaus anzeigen. Den AG vor dem ArbG auf Unterlassung verklagen. So was interessiert dann auch schnell die Presse :-)
30.04.2008 um 02:27 Uhr
DANKE Paula, gute Ansätze, ich werde sehen... .-))
30.04.2008 um 23:42 Uhr
immer wieder gerne :-)
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