W.A.F. LogoSeminare

BV Leiharbeiter - mit der Zustimmung zur BV soll automatisch auch die Zustimmung zur Einstellung vorliegen?

M
Mona-Lisa
Jan 2018 bearbeitet

Ihr alle könnt mir sicher weiterhelfen! :-)) wir erstellen z. Z. eine Betriebsvereinbarung "Leiharbeiter", in der der AG den Zusatz verlangt, dass mit der Zustimmung zur BV automatisch auch die Zustimmung zur Einstellung vorliegen soll. Wir sollen dann nur noch eine Gesamtliste bekommen, auf der die Anzahl, die Namen und in welcher Abteilung die Leiharbeiter eingesetzt werden vermerkt ist. Sozusagen gesammelte Werke. Wohlgemerkt: Nur zur Information! Meiner Meinung nach würde damit das Mitbestimmungsrecht nach § 99 ausgehebelt. Im Gremium grassiert die gegenteilige Meinung.

4.95008

Community-Antworten (8)

P
pirat

11.06.2008 um 22:54 Uhr

Ahoi Mona-Lisa, eine BV zum Thema Leiharbeiter ist durchaus sinnvoll, ein Persilschein für den AG sollte es unter keinen Umständen geben!! Denn Artikel von der IGM kennst du? ^^

L
Lotte

11.06.2008 um 23:09 Uhr

Mona-Lisa, dass ich Dich hier als Fragende erleben darf... ;-)) Däubler ist m.E. eindeutig. In seiner 10. Auflage unter § 77 BetrVG, RN 40a schreibt er: "...Veränderungen des zwingenden Organisationsrechts sind aber ebenso unzulässig wie die Abbedingung der in § 50 Abs. 1 geregelten Zuständigkeitsverteilung zwischen GBR und BR und der Verzicht auf die bzw. die Aufhebung der gesetzlich eingeräumten Mitbestimmungsrechte (zu den Einzelheiten vgl. § 87 Rn. 39). Eine Erweiterung der Mitbestimmung des BR durch BV ist möglich ..."

Deinen BR kannst Du mal fragen, wie sie denn gewährleisten wollen, dass Euer AG Euch nie einen Grund geben würde, eine Einstellung zu verweigern?

C
carrie

11.06.2008 um 23:20 Uhr

Mona-Lisa Ich bin deiner Meinung und wüßte auch nicht recht, warum man dem AG so einen "Bonbon" geben sollte. Wer sagt euch, dass er damit nicht eventuell Schindluder betreiben würde?

M
Mona-Lisa

11.06.2008 um 23:39 Uhr

@pirat, genau dieses "Superreinwaschmittelchen" will unser AG..

@Lotte, "Wunder gibt es immer wieder" ;-)) hab mir die Randnummer (und was daneben steht!) genau angesehen und bestätigt meine Meinung! Wenn ich aber den Fitting 23. Auflage (RN. 54) lese, widersprechen sich die beiden Fachfuzzi's.... "[..] kann eine BV allerdings vorsehen, dass der ArbGeb. unter bestimmten, in der BV geregelten Voraussetzungen beteiligungspflichtige Massnahmen alleine treffen kann"

@carrie, könntest du morgen zu unserer Sitzung kommen? Wir brauchen etwas Feuer unterm Hintern..... ;-))

C
carrie

12.06.2008 um 00:00 Uhr

@Mona-Lisa Gerne ;-)) Aber mal abgesehen von dem was du im Fitting gelesen hast, was bietet der AG euch denn dafür an anderer Stelle an, was diesen, für ihn bequemen Schritt, verdienen würde? Das muss ja etwas ganz Irres sein, ich bin ja jetzt schon Feuer und Flamme :-o

P
pirat

12.06.2008 um 00:16 Uhr

Ahoi mona-Lisa, carrie ihr zwei heissen Elemente ( Feuer unterm Hintern + Feuer und Flamme), in einem BR Gremium.... boah eh, der AG kann einem fast leid tun... .-)

K
Kölner

12.06.2008 um 09:11 Uhr

@Mona-Lisa Ich würde by the way auch gleich § 14 Abs. 3 AÜG löschen lassen.... ;-)

U
uhu

12.06.2008 um 11:03 Uhr

...ha, ha ... böser Kölner :-)) statt Leih-AN kann man ja gleich in der BV auch Leibeigene-AN schreiben

Ihre Antwort