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Nachschlag zur verbotenen Schulung; Arbeitgeber verlangt dass alle Schulungen bei ihm schriftlich beantragt und genehmigt werden müssen - rechtens?

S
Schwabennase
Nov 2016 bearbeitet

Hallo nochmal, in diesem Zusammenhang habe ich gleich noch eine Frage: Nachdem der AG mir diese Schulung abgesprochen hat, hat er schriftlich verlangt, dass an jetzt alle Schulungen bei ihm schriftlich beantragt und genehmigt werden müssen. Ist das rechtens?

5.02203

Community-Antworten (3)

A
Angi1

11.06.2008 um 15:42 Uhr

Hallo Schwabennase,

ihr führt einen ordentlichen Beschluss durch, mit Einladung, Tagesordnungspunkt und Abstimmung und teilt dies rechtzeitig (3-4 Wochen vor Seminar) dem AG mit. Dieser kann dann nur so reagieren, wie ich dir in deinem 1. Beitrag geantwortet habe.

MfG Angi1

K
Kölner

11.06.2008 um 15:50 Uhr

@Schwabennase ...und zu genehmigen hat der AG da nix!

S
schoeni

12.06.2008 um 14:33 Uhr

Angenommen der AG verweigert hier trotzdem die Übernahme der Kosten , dann bleibt mir doch nur eine Klage übrig, oder ? Dafür bekomme ich aber im BR keine Mehrheit, da man gegen den AG nicht klagen wird. Und dann

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