Mitbestimmungsrecht bei Arbeitszeitmodellen trotz Betriebsvereinbarung?
Krankenhausbereich: Wir haben seit 2 Jahren eine BV-Arbeitszeit. Darin sind alle möglichen Anfangs-bzw.Gleitzeiten hinterlegt, die in der Pflege und in Funktionsabteilungen verwendet werden können.Trotzdem wird natürlich nach festgelegten Arbeitszeitmodellen gearbeitet. Nun kommen einzelne Abteilungen auf die Idee Schichtarbeit einzuführen, wo vorher nur Kernarbeitszeit war.Der BR soll nun kein MBR-Recht mehr haben, da alle Eventualitäten mit der BV abgegolten sind. Hat der BR tatsächlich an der Stelle geschlafen und sein MBR verwirkt?
Community-Antworten (1)
11.06.2008 um 16:11 Uhr
@willi
wie sieht denn eure BV-Arbeitszeit aus?
Wenn ihr dort explizit für ALLE Stationen und Funktionsbereiche Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie "Gleitzeiten" verbindlich festgelegt habt und die Stations- oder Pflegedienstleitungen sich jetzt daraus bedienen um ihre Schichtmodelle zu besetzen, dann habt ihr meines Erachtens nach, "schlechte Karten".
Wir haben die Zeiten nur für einzelne Abteilungen bzw. Bereiche freigegeben und dieses in der BV schriftlich fixiert und nicht für allgemeinverbindlich erklärt. Will jetzt Station X z.B. Arbeitszeiten aus dem Funktionsbereich Y anwenden, weil die Situation sich geändert hat, muss diese "neue" AZ für den Stationsbereich X, wenn sie dort noch nicht eingeführt war, erneut den BR passieren. Dann fragen wir nach, ob dem so ist, und wenn die MA nicht dagegen haben, geben wir diese Zeiten für die Station x frei und fügen sie in der BV bei.
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