Krankenhausbereich: Wir haben seit 2 Jahren eine BV-Arbeitszeit. Darin sind alle möglichen Anfangs-bzw.Gleitzeiten hinterlegt, die in der Pflege und in Funktionsabteilungen verwendet werden können.Trotzdem wird natürlich nach festgelegten Arbeitszeitmodellen gearbeitet. Nun kommen einzelne Abteilungen auf die Idee Schichtarbeit einzuführen, wo vorher nur Kernarbeitszeit war.Der BR soll nun kein MBR-Recht mehr haben, da alle Eventualitäten mit der BV abgegolten sind. Hat der BR tatsächlich an der Stelle geschlafen und sein MBR verwirkt?