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Ankündigung von Betriebsratssitzungen - Gilt das auch für Sitzungen, die regelmäßig in einem bestimmten Zeitraum abgehalten werden?

S
so_76
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

Nach §30 BetrVG sollen Betriebsratssitzungen vorher dem AG mitgeteilt werden. Gilt das auch für Sitzungen, die regelmäßig, also wöchentlich, in einem bestimmten zeitraum abgehalten werden?z.B. 13-14Uhr?

Ich meine auf der Fortbildung erfahren zu haben, das das in diesem Fall nicht notwendig sei. Aber Quellen dazu, wo dies steht, finde ich nicht.

Kann mir da irgend jemand helfen?

Danke im voraus.

4.73604

Community-Antworten (4)

M
Mona-Lisa

10.06.2008 um 23:42 Uhr

@so_76, vor JEDER Sitzung muss der AG informiert werden!

"Der AG ist vom Zeitpunkt einer jeden BR-Sitzung vorher zu verständigen, um ihm die Möglichkeit zu geben, den Arbeitsablauf des Betriebs entsprechend einzurichten und für eine Vertretung der Sitzungsteilnehmer (BR- und JAV-Mitglieder, Schwerbehindertenvertretung) an ihren Arbeitsplätzen zu sorgen...." § 30 BetrVG DKK, III. Unterrichtung des Arbeitgebers RN. 10

Tipp: Zu Beginn des Jahres alle turnusmässigen Sitzungstermine - Datum, Uhrzeit - dem AG mitteilen, dann ist der AG informiert und kann planen.

S
so_76

11.06.2008 um 00:18 Uhr

das haben wir unserm AG auch mitgeteilt und es ist so für alle BR- mitglieder in der Planung eingegeben und so kann er mit uns auch planen. aber nun möchte er doch immer wieder in jeder wo, zu jedem termin eine vorherige ankündigung.

M
Mona-Lisa

11.06.2008 um 00:22 Uhr

@so_76, vielleicht leidet euer AG an leichtem Gedächtnisschwund..... :-) Schickt ihm jede Woche noch mal das gleiche Schreiben wie zu Beginn des Jahres, vielleicht kapiert er es dann!

S
s0_76

11.06.2008 um 00:49 Uhr

ja, wahrscheinlich ;-)

ok..werden wir nochmal tun. danke für die antworten :-)

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