Teilzeit - 120Std. im Monat - Kann der Ag mit der Zeit so variieren wie er will?
mein br kann mir nicht helfen. Ahnungslos!!
bin teilzeitbeschäftigter mit 120 Std. im Monat. Nun ist nicht viel los, und meinchef schickt mich hier und mal nach hause. Das heißt, ich komme jetzt im sommer selten auf meine 120 std. im monat. In den wintermonaten kann ich wieder länger arbeiten, so dass die angefallenen minusstunden wieder ausgeglichen werden. Ich bekomme nicht weniger und auch nicht mehr geld.
Doch zur Frage. Kann mein Ag mit der Zeit so variieren wie er will, oder muss er mich auf jedenfall immer 120 std. im monat beschäftigen ob viel oder weniger zu tun.
Gruß Claudia
Community-Antworten (1)
10.06.2008 um 18:16 Uhr
Hallo Claudia, Maßgeblich ist, was in deinem Arbeitsvertrag steht und ob es ggf. eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema gibt (BR fragen!). Steht im Arbeitsvertrag etwas wie "sind 120 Std. im Monat zu leisten und zu bezahlen" ist die Sache klar. Ruft dein AG die Stunden nicht ab, obwohl du die Leistung anbietest, muss er dennoch 120 Std. bezahlen. Gibt es bei euch Arbeitszeitkonten, vermutlich ja, weil du die Std. im Winter ja wieder ausgleichen kannst, sollte es eine BV dazu geben. In der kann dann sehr wohl geregelt sein, dass Schwankungen im Arbeitsanfall über das Zeitkonto ausgeglichen werden können. Sinn dessen wäre, übers Jahr ein gleichbleibendes Einkommen zu sichern. Was ja auch klappt, wie du schreibst. Gruß, kawa
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