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Übernahme als JAV Mitglied nur in anderem Bezirk möglich - unlogische Entscheidung unseres AG rechtlich korrekt?

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Benni212
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind 3 Personen in der JAV! Wir sind von den Wahlberechtigten in unserem Bezirk SüdWest als JAV für diesen Bezirk gewählt worden. Nun am Ende unserer Ausbildung haben wir ja das Recht auf Übernahme! Allerdings haben wir alle nun nur eine Übernahme in einem anderen Bezirk ( Umzug notwendig bzw. Entfernung von bis zu 200 km)angeboten bekommen, wenn wir aber dieses Vertrag annehmen verlieren wir das Amt als JAV und es müssen Neuwahlen gemacht werden! Ist diese, meiner Meinung nach unlogische Entscheidung unsrers AG rechtlich korrekt? Gibt es keine Möglichkeit in unserem Bezirk eine Übernahme zu bekommen

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Community-Antworten (5)

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saskia

10.06.2008 um 16:28 Uhr

Hi, ich habe selber dieses Situation erlebt... Wenn in eurem Bezirk nichts frei ist muss euch der AG trotz des 78 a nicht übernehmen... aber auch nur dann wenn wirklich keine Stelle frei ist! also ist es nett euch wenigstens eine Stelle woanders anzubieten. Sind denn in eurem Bezirk Stellen frei? LG

B
Benni212

10.06.2008 um 16:48 Uhr

Hallo, Ja es sind Stellen in verschiedenen Abteilungen frei, allerdings sind laut momentaner Personalbemessung im gesamten Bezirk zuviel Vollzeitkräfte(0,3 dort 0,2hier....). Meine anderen mit Auszubildenden welche nicht in der JAV sind werden für ein halbes Jahr übernommen und müssen nicht den Bezirk wechseln!Hinzu kommt das momentan neue Personalbemessungen laufen, diese sind aber erst fertig, wenn wir bereits im anderen Bezirk sind und somit nicht mehr im Amt! MFG

S
saskia

10.06.2008 um 16:58 Uhr

was auch immer eine Personalbemessung ist... Wurscht... wenn sie nicht JAV´ler übernehmen (in eurem Bezirk) dann müssen sie euch auch in diesem Bezirk übernehmen! ihr habe vortritt vor den nicht JAV´lern!

Was sagt denn euer BR dazu?

B
Benni212

10.06.2008 um 17:11 Uhr

Unser BR meint das wir den Vertrag annehmen sollen, allerdings sind Sie sich auch nicht sicher wie die genaue Rechtslage ist! Bei Personalbemessungen wird gemessen wieviel Personal benötigt wird um vorhandene Arbeit zu erledigen! Auch wenn unsere Mitauszubildenden nur einen befristeten Vertrag bekommen muss der AG uns unbefristet übernehmen? Gibt es Praktische Beispiele?

S
saskia

10.06.2008 um 17:20 Uhr

hmm praktische Beispiele... google mal... Fakt ist das freie Arbeitsplätze da sind und die müssen Sie euch geben... Wenn ihr Mitglied bei einer Gewerkschaft seit, meldet euch dort! Euer BR und/oder Ihr könnt euch auch Rechtsauskunft bei einem Anwalt holen... müsst ihr nur zusamme beschließen... Falls ihr Ärger auf Seiten eures AG erwartet und in keiner Gewerkschaft seit, solltet ihr schleunigst einer beitreten! Die vertreten euch vor gericht, zwar werdet ihr als JAV auch anwaltlich vertreten falls es dazu kommt aber es ist immer besser noch einen zu haben, falls die euch persönlich belangen wollen. LG

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