Anspruch auf Vollzeitstelle - wenn eine Teilzeitkraft seit 3 Jahren ohne Unterbrechung in Vollzeit arbeitet?
Eine Teilzeitkraft arbeitet seit 3 Jahren ohne Unterbrechung in Vollzeit. Sie würde gerne den Arbeitsvertrag entsprechend geändert haben. Ich meine, sie hat auf Grund der betrieblichen Übung einen Rechtsanspruch darauf.
Community-Antworten (3)
10.06.2008 um 11:49 Uhr
Hallo Catweazle,
auf alle Fälle kann sie nach § 9 TzBfG einen Antrag auf Verlängerung der vertraglich vereinbarten Arbeitzeit stellen.
Das ein entsprechender Arbeitsplatz vorhanden ist, belegt ja ihre Arbeitszeit der letzten 3 Jahre.
MfG Angi1
10.06.2008 um 12:56 Uhr
Catweazle
ich habe da mal was gefunden:
Trotz Teilzeitvertrag langjährig Vollzeit gearbeitet ... Es kann eine stillschweigende Änderung des Arbeitsvertrages vorliegen, wenn eine Teilzeitkraft jahrelang im Umfang einer Vollzeitkraft eingesetzt wird. Dies hat zur Folge, daß der Arbeitgeber im Falle eines späteren Einsatzes im Rahmen der urspr. vereinbarten Arbeitszeit in Annahmeverzug gerät. Maßgeblich für die Beurteilung, ob es sich um eine stillschweigende Änderung handelt oder nicht, ist ob die erhöhte Arbeitszeit eine vorübergehende Änderung oder eine ständig erbrachte erhöhte Mindestarbeitsleistung war. LAG Hamm, 4.5.2006 - Az: 8 Sa 2046/05
10.06.2008 um 14:37 Uhr
@DocPille,
danke, das ist genau das was ich gesucht habe.
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