Sonntagsarbeit Krankheit?
Mein Kollege hat unter der Woche dem Vorgesetzten mitgeteilt, das er am Sonntag arbeiten würde. Jetzt ist der Kollege kurzfristig am Sonntag erkrankt. Bekommt er den Sonntag vergütet? Normale Arbeitswoche von Montag bis Freitag.
Community-Antworten (7)
10.06.2008 um 10:39 Uhr
@Klaus und Klaus, .....Bekommt er den Sonntag vergütet?.... nöö, warum?
10.06.2008 um 10:56 Uhr
Hey, toll - ich kündige dem AG an, dass ich Sonntag mal eben so arbeiten würde? Entweder hast Du Dich da etwas unglücklich ausgedrückt, oder Ihr habt einen total lockeren Betrieb. Sollte letzteres zutreffen: sucht Ihr noch Leute? So würde ich auch gern arbeiten :-)
10.06.2008 um 11:10 Uhr
Hi,
ich schätze er meint das der AG den Kollegen gefragt hat und der ihm mitteilte das er kommen würde. In den Fall besteht ja dann auch die Pflicht das der Kollege dann am So auch erscheint. Aber es sind Überstunden ausserhalb seiner vom Schichtsystem festgelegten Arbeitszeit und somit hat er keinen anspruch auch Lohnfortzahlung. Da es ja nicht seine Arbeitszeit ist.
Gruß
10.06.2008 um 13:35 Uhr
Sind wir hier bei schätzen Sie mal? ;-)
10.06.2008 um 17:11 Uhr
Wenn ein Dienstplan erstellt wurde und der Kollege da aufgeführt wird, besteht m.E. Pflicht zur Entgeltfortzahlung. Im Gegenzug erfolgt ja auch keine EFZ, wenn man an einem Arbeitstag Freizeitausgleich für Überstunden beantragt hat, das eingetragen wurde und man dann krank wird. Gruß, kawa
11.06.2008 um 02:16 Uhr
AG hat den MA gefragt, ob er am Sonntag arbeiten könnte, der Ma hat darauf zugesagt. Der Ma. hat sich am Sonntag krank gemeldet. Entgeldfortzahlung? ich meine ja. Gibt es was im Gesetz?
11.06.2008 um 08:35 Uhr
@ Klaus und Klaus, worauf begründet sich deine Meinung? Wenn dem so wäre, würde ich auch immer zusagen zusätzliche freiwillige Sonntagsarbeit zu leisten und die peanuts einsammeln.....cool!
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