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Sonntagsarbeit Krankheit?

KUK
Klaus und Klaus
Jan 2018 bearbeitet

Mein Kollege hat unter der Woche dem Vorgesetzten mitgeteilt, das er am Sonntag arbeiten würde. Jetzt ist der Kollege kurzfristig am Sonntag erkrankt. Bekommt er den Sonntag vergütet? Normale Arbeitswoche von Montag bis Freitag.

5.07107

Community-Antworten (7)

P
pirat

10.06.2008 um 10:39 Uhr

@Klaus und Klaus, .....Bekommt er den Sonntag vergütet?.... nöö, warum?

W
wölfchen

10.06.2008 um 10:56 Uhr

Hey, toll - ich kündige dem AG an, dass ich Sonntag mal eben so arbeiten würde? Entweder hast Du Dich da etwas unglücklich ausgedrückt, oder Ihr habt einen total lockeren Betrieb. Sollte letzteres zutreffen: sucht Ihr noch Leute? So würde ich auch gern arbeiten :-)

J
Jammerlammen

10.06.2008 um 11:10 Uhr

Hi,

ich schätze er meint das der AG den Kollegen gefragt hat und der ihm mitteilte das er kommen würde. In den Fall besteht ja dann auch die Pflicht das der Kollege dann am So auch erscheint. Aber es sind Überstunden ausserhalb seiner vom Schichtsystem festgelegten Arbeitszeit und somit hat er keinen anspruch auch Lohnfortzahlung. Da es ja nicht seine Arbeitszeit ist.

Gruß

DGI
de Gaulle II

10.06.2008 um 13:35 Uhr

Sind wir hier bei schätzen Sie mal? ;-)

Z
zrx-kawa

10.06.2008 um 17:11 Uhr

Wenn ein Dienstplan erstellt wurde und der Kollege da aufgeführt wird, besteht m.E. Pflicht zur Entgeltfortzahlung. Im Gegenzug erfolgt ja auch keine EFZ, wenn man an einem Arbeitstag Freizeitausgleich für Überstunden beantragt hat, das eingetragen wurde und man dann krank wird. Gruß, kawa

KUK
Klaus und Klaus

11.06.2008 um 02:16 Uhr

AG hat den MA gefragt, ob er am Sonntag arbeiten könnte, der Ma hat darauf zugesagt. Der Ma. hat sich am Sonntag krank gemeldet. Entgeldfortzahlung? ich meine ja. Gibt es was im Gesetz?

P
pirat

11.06.2008 um 08:35 Uhr

@ Klaus und Klaus, worauf begründet sich deine Meinung? Wenn dem so wäre, würde ich auch immer zusagen zusätzliche freiwillige Sonntagsarbeit zu leisten und die peanuts einsammeln.....cool!

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