Erstellt am 10.06.2008 um 08:39 Uhr von pirat
@Klaus und Klaus,
.....Bekommt er den Sonntag vergütet?.... nöö, warum?
Erstellt am 10.06.2008 um 08:56 Uhr von wölfchen
Hey, toll - ich kündige dem AG an, dass ich Sonntag mal eben so arbeiten würde? Entweder hast Du Dich da etwas unglücklich ausgedrückt, oder Ihr habt einen total lockeren Betrieb. Sollte letzteres zutreffen: sucht Ihr noch Leute? So würde ich auch gern arbeiten :-)
Erstellt am 10.06.2008 um 09:10 Uhr von Jammerlammen
Hi,
ich schätze er meint das der AG den Kollegen gefragt hat und der ihm mitteilte das er kommen würde.
In den Fall besteht ja dann auch die Pflicht das der Kollege dann am So auch erscheint.
Aber es sind Überstunden ausserhalb seiner vom Schichtsystem festgelegten Arbeitszeit und somit
hat er keinen anspruch auch Lohnfortzahlung. Da es ja nicht seine Arbeitszeit ist.
Gruß
Erstellt am 10.06.2008 um 11:35 Uhr von de Gaulle II
Sind wir hier bei schätzen Sie mal? ;-)
Erstellt am 10.06.2008 um 15:11 Uhr von zrx-kawa
Wenn ein Dienstplan erstellt wurde und der Kollege da aufgeführt wird, besteht m.E. Pflicht zur Entgeltfortzahlung.
Im Gegenzug erfolgt ja auch keine EFZ, wenn man an einem Arbeitstag Freizeitausgleich für Überstunden beantragt hat, das eingetragen wurde und man dann krank wird.
Gruß, kawa
Erstellt am 11.06.2008 um 00:16 Uhr von Klaus und Klaus
AG hat den MA gefragt, ob er am Sonntag arbeiten könnte, der Ma hat darauf zugesagt. Der Ma. hat sich am Sonntag krank gemeldet. Entgeldfortzahlung? ich meine ja. Gibt es was im Gesetz?
Erstellt am 11.06.2008 um 06:35 Uhr von pirat
@ Klaus und Klaus,
worauf begründet sich deine Meinung? Wenn dem so wäre, würde ich auch immer zusagen zusätzliche freiwillige Sonntagsarbeit zu leisten und die peanuts einsammeln.....cool!