Erstellt am 09.06.2008 um 21:56 Uhr von Lotte
Sonne,
Hammer!!!!
Es gibt mehrere Möglichkeiten:
-> Mit Kollegen zusammentun und gemeinsamen Brief an die Leitung verfassen
-> Werkstatträte einbeziehen und stärken (oder habt Ihr etwa keine?)
-> Angehörige oder Wohngruppenmitarbeiter ins Vertrauen ziehen
-> Integrationsamt einschalten
-> Auch wenn es keine Sache für den BR ist, könnte dieser natürlich das Thema im Monatsgespräch auf die TO setzen!!
Viel Glück!
Erstellt am 09.06.2008 um 22:45 Uhr von Sonne
Danke Lotte! Problem ist nur, die meisten Mitarbeiter sind eingeschüchtert und trauen sich nicht. Die Angehörigen sind froh, dass Ihre Söhne und Töchter irgendwo untergekommen sind und halten die Füsse still. Werkstatträte sind mit solchen Aufgaben überfordert, da selbst behindert. Wohnheime sind teilweise in der Firma integriert. Mir ( BR-Vorsitzender v. Tochterunternehmen ) wurden personelle Maßnahmen angedroht. Bleibt wohl nur noch ein Weg . . . . . Anzeige!!!
Erstellt am 10.06.2008 um 07:54 Uhr von uhu
@sonne
fangt doch mit der "Pinkelregelung" an; ich würde an die Betriebsleitung schreiben, dass der BR Kenntnis von dieser Regelung in der Produktion hat; ...sollte diese Regelung tatsächlich für die MA bestehen, dann weisen wir (BR) darauf hin, dass gegen die MBR des BR verstoßen wurde, da Fragen der Ordnung und des Verhaltens der AN im Betrieb gem. § 87 Abs.1 Ziff.1 BetrVG mitbestimmungspflichtig sind; BR erwartet Stellungnahme von der Leitung; als nächstes dann die Leistungsverdichtung ansprechen und Hinweis, dass BR das Intergrationsamt einschalten muß, wenn die Arbeitsanforderungen für die Behinderten (so durch die kalte Küche) verschärft werden; einen Versuch ist es bestimmt wert;
Erstellt am 10.06.2008 um 09:28 Uhr von Jube
@ Sonne,
Was macht denn der/die Vertrauensmann/frau des WR? Sollte ebenfalls unterstützend eingreifen!
Bei uns nimmt der WR auch an gemeinsamen BR-Sitzungen mit der GF teil, das macht auch Mut!
Und dann gibt es auch noch die Bundesvereinigung der WR, wo Hilfe zu holen ist.
Ansonsten auch die Anregungen von Lotte und Uhu...
Erstellt am 10.06.2008 um 21:01 Uhr von Lotte
uhu,
der BR ist nur leider für die behinderten MA der Werkstatt nicht zuständig. Die Zuständigkeit erstreckt sich ausschließlich auf das betreuende Personal dieser behinderten MA. Also kein § 87 BetrVG. Obwohl es schon eine interessante Frage ist, ob die Beschäftigten in einer WfB einen BR gründen können...
Sonne,
schalte das Integrationsamt ein, die geben Dir (hoffentlich)auch Ratschläge, was zu tun ist und Du kannst erstmal anonym alles abklären.