Gewissenskonflikt - wo endet die betriebliche Schweigepflicht?
Hallo Ihr lieben, wir sind ein Betrieb mit und für Menschen mit Behinderung. Wenn ich in unsere Produktion sehe und mitbekomme wie unsere Mitarbeiter zu höheren Leistungen von " qualifiziertem Fachpersonal " motiviert werden, und sogar eine " Pinkelregelung " ( es darf von ca 12 Mitarbeitern in einer Gruppe immer nur einer raus ) existiert, frage ich mich schon wo betriebliche Schweigepflicht endet und wo Mittäterschaft anfängt. Kann mir jemand helfen? Mit Vorgesetzten sprechen ist zwecklos, die Produktion muss stimmen! Vielen Dank im voraus.
Community-Antworten (5)
09.06.2008 um 23:56 Uhr
Sonne, Hammer!!!! Es gibt mehrere Möglichkeiten: -> Mit Kollegen zusammentun und gemeinsamen Brief an die Leitung verfassen -> Werkstatträte einbeziehen und stärken (oder habt Ihr etwa keine?) -> Angehörige oder Wohngruppenmitarbeiter ins Vertrauen ziehen -> Integrationsamt einschalten -> Auch wenn es keine Sache für den BR ist, könnte dieser natürlich das Thema im Monatsgespräch auf die TO setzen!!
Viel Glück!
10.06.2008 um 00:45 Uhr
Danke Lotte! Problem ist nur, die meisten Mitarbeiter sind eingeschüchtert und trauen sich nicht. Die Angehörigen sind froh, dass Ihre Söhne und Töchter irgendwo untergekommen sind und halten die Füsse still. Werkstatträte sind mit solchen Aufgaben überfordert, da selbst behindert. Wohnheime sind teilweise in der Firma integriert. Mir ( BR-Vorsitzender v. Tochterunternehmen ) wurden personelle Maßnahmen angedroht. Bleibt wohl nur noch ein Weg . . . . . Anzeige!!!
10.06.2008 um 09:54 Uhr
@sonne fangt doch mit der "Pinkelregelung" an; ich würde an die Betriebsleitung schreiben, dass der BR Kenntnis von dieser Regelung in der Produktion hat; ...sollte diese Regelung tatsächlich für die MA bestehen, dann weisen wir (BR) darauf hin, dass gegen die MBR des BR verstoßen wurde, da Fragen der Ordnung und des Verhaltens der AN im Betrieb gem. § 87 Abs.1 Ziff.1 BetrVG mitbestimmungspflichtig sind; BR erwartet Stellungnahme von der Leitung; als nächstes dann die Leistungsverdichtung ansprechen und Hinweis, dass BR das Intergrationsamt einschalten muß, wenn die Arbeitsanforderungen für die Behinderten (so durch die kalte Küche) verschärft werden; einen Versuch ist es bestimmt wert;
10.06.2008 um 11:28 Uhr
@ Sonne, Was macht denn der/die Vertrauensmann/frau des WR? Sollte ebenfalls unterstützend eingreifen!
Bei uns nimmt der WR auch an gemeinsamen BR-Sitzungen mit der GF teil, das macht auch Mut!
Und dann gibt es auch noch die Bundesvereinigung der WR, wo Hilfe zu holen ist.
Ansonsten auch die Anregungen von Lotte und Uhu...
10.06.2008 um 23:01 Uhr
uhu, der BR ist nur leider für die behinderten MA der Werkstatt nicht zuständig. Die Zuständigkeit erstreckt sich ausschließlich auf das betreuende Personal dieser behinderten MA. Also kein § 87 BetrVG. Obwohl es schon eine interessante Frage ist, ob die Beschäftigten in einer WfB einen BR gründen können...
Sonne, schalte das Integrationsamt ein, die geben Dir (hoffentlich)auch Ratschläge, was zu tun ist und Du kannst erstmal anonym alles abklären.
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