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Schweigepflicht - wer sich mit Beschwerde an den BR gewandt hat?

V
Vampire2707
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Schweigepflicht (sofern es sie in diesem Fall gibt)! Folgender Sachverhalt ist gegeben:

  1. Ein Auszubildender ist unzufrieden mit seinem Ausbilder (nach weiterem Studium des BR zurecht)

  2. Der Auszubildende will sich beim BR beschweren, würde aber dies sehr gerne "anonym" tun, damit der Ausbilder nicht weiß, wer sich beschwert hat

  3. Nun weiß der BR aber, wer die Beschwerde (mündlich) verfasst hat und der Ausbilder fordert die "Herausgabe" des Namens

Frage: Hat der BR hier eine Schweigepflicht? Darf der Azubi sich "anonym" beschweren?

Ich bitte um Eure Hilfe!

Danke schön im voraus! Der Vampire

3.95907

Community-Antworten (7)

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paula

23.10.2006 um 17:38 Uhr

sicher darf der BR den namen gegenüber dem AG zurückhalten. nur ohne namen wird der AG sich immer wieder darauf zurückziehen, dass eine lösung der probleme nur am konkreten einzelfall möglich ist.

daher zweifel ich am erfolg der beschwerde

R
Rollie

23.10.2006 um 17:42 Uhr

Ich halte auch nichts davon, den BR für unangenehme Sachen als Handlanger vor den Karren zu spannen.

Entweder hat man ein Problem, dann steht man auch dazu, oder man läßt es einfach bleiben.

W
w-j-l

23.10.2006 um 17:58 Uhr

Wenn es sich um ein grundsätzliches Problem in der Person des Ausbilders handelt, dann kann der BR m.E. sehr wohl dagegen angehen bzw. sollte auf Abhilfe hinwirken, auch wenn es sich um eine anonym zu behandelnde Beschwerde handelt. Wenn die sich beschwerende Person Vertraulichkeit verlangt, dann ist der BR m.E. daran gebunden, auch wenn ihm das im Zweifelsfall die Hände bindet.

@Rollie abgesehen von Deiner flapsigen Formulierung: Gibt es denn auch andere Fälle, als "unangenehme" bzw. bist Du nicht immer der "Handlanger vor dem Karren" Deiner Wähler?

RI
Ramses II

23.10.2006 um 18:00 Uhr

Rollie,

schön dass Du so viel Standvermögen hast.

Allerdings kann man das nicht unbedingt auch bei 16 oder 17jährigen AzuBis voraussetzen. Dass diese sich dann an den BR wenden ist völlig legitim.

Der Ausbilder hat überhaupt kein Recht, den Namen zu erfahren. Ob man gegenüber dem Arbeitgeber den Namen bekannt gibt hängt sicherlich auch davon ab, wie die Zusammenarbeit normalerweise fünktioniert.

R
Rollie

23.10.2006 um 18:06 Uhr

Mir ginges auch gar nicht darum, wie der BR schlußendlich damit umgeht und ob er den Namen dann gegenüber den Verantwortlichen nennt, das mag sicherlich auch vom Einzelfall abhängen, aber ich habe etwas ein Problem damit, wenn Mitarbeiter kein "Standvermögen" haben, und zu ihrer Beschwerde stehen.

W
w-j-l

23.10.2006 um 18:10 Uhr

Rollie, hast Du nicht den Eindruck, dass der BR sich vor Kollegen stellen sollte, wenn die Gefahr besteht, dass die durch ihre Äußerung unter Druck kommen? Immerhin hat er dafür mit dem BetrVG und dem besonderen Kündigungsschutz die notwendige Ausstattung bekommen.

W
wölfchen

24.10.2006 um 12:02 Uhr

@ w-j-l Du hast mir mit Deiner letzten Antwort so was von aus dem Herzen gesprochen, dass ich einfach danke sagen muss. Beim Durchlesen des threads ist mir nämlich genau das gleiche durch den Kopf gegangen und siehe da, es hat sich schon jemand gefunden, der genau dieses geantwortet hat! :-))

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