Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Schweigepflicht (sofern es sie in diesem Fall gibt)! Folgender Sachverhalt ist gegeben:

1) Ein Auszubildender ist unzufrieden mit seinem Ausbilder (nach weiterem Studium des BR zurecht)

2) Der Auszubildende will sich beim BR beschweren, würde aber dies sehr gerne "anonym" tun, damit der Ausbilder nicht weiß, wer sich beschwert hat

3) Nun weiß der BR aber, wer die Beschwerde (mündlich) verfasst hat und der Ausbilder fordert die "Herausgabe" des Namens

Frage: Hat der BR hier eine Schweigepflicht? Darf der Azubi sich "anonym" beschweren?

Ich bitte um Eure Hilfe!

Danke schön im voraus!
Der Vampire