Erstellt am 09.06.2008 um 19:58 Uhr von pirat
@twingofighter,
so klein wie der Wagen ist auch der Text.
Ein Betriebsrat kann in jedem Betrieb ab mindestens fünf Beschäftigten (einschl. Auszubildende, Aushilfen usw.) gewählt werden.
Narürlich wird der AG nicht begeistert sein. Nur verhindern, rechtlich gesehen...kann er es nicht!
und hier die entsprechenden links...
BetrVG: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/betrvg/
Wahlo: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/betrvgdv1wo/index.html
Erstellt am 09.06.2008 um 22:11 Uhr von twingofighter
Nur das problem ist das,der letzte der sich dazu bereit erklärt hat ist dann ganz schnell verschwunden sprich ihm ist gekündigt worden,und das will ich ja vermeiden.Es gibt ja in der firma mehre die da schon diese überlegung hatten,klar das derAg nicht davon begeistert ist ist ja auch verständlich.weil alle beschweren sich ja darüber,das sie zu wenig verdienen,und wen das dem AG mit geteilt wird scheint es ihn nicht so wirklich zu interessieren,nun war die überlegung einen Betriebsrat ins leben zu rufen weil über den ist das dan wohl besser duchzusetzen,laß wen jeder das für sich macht.
Erstellt am 09.06.2008 um 22:39 Uhr von carrie
@twingofighter
Nur weil ihr dann vielleicht einen BR habt, wird das euren Arbeitgeber auch nicht interessieren, wenn ihr bessere Löhne wollt. Der ist für mehr Gehalt nämlich nicht zuständig. Das ist eher Sache von Gewerkschaften!
Erstellt am 09.06.2008 um 22:49 Uhr von pirat
@ twingofighter,
wenn 3 AN zu einer Wahlversammlung einladen unterliegen diese 3 Einladenden, ab der Bekanntgabe, dem besonderen Kündigungsschutz (6 Monate) . In der Wahlversammlung wird der Wahlvorstand für die Betriebsratswahl gewählt. Wichtig wäre noch, um deinen Arbeitsplatz zu sichern, solltest du bis zur o.g. Einladung kein Wort an den AG verlauten lassen!
noch was....lass dir von der zuständigen GEWerkschaft helfen.
Erstellt am 16.06.2008 um 18:58 Uhr von albimax
er schmeißt euch alle raus....