Einsatz von Leih-AN - Haben wir als BR die Möglichkeit den AG zu zwingen selber einzustellen oder müssen wir es schlucken, dass Leiher eingesetzt werden?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in unserem Betrieb sind 195 MA beschäftigt. Also 7er BR. Nun müssen dringend 20 Teilzeitkräfte eingestellt werden, damit wir die Arbeit überhaupt schaffen können. Arbeiten sollen diese nur samstags. Der AG will jetzt 20 Fremdkräfte einsetzen (Zeitarbeiter, Leiher oder Ähnliches), um ein Anschwellen der Betriebsgröße zu umgehen. Frage: Haben wir als BR die Möglichkeit den AG zu zwingen selber einzustellen oder müssen wir es schlucken, dass Leiher eingesetzt werden? Beste Grüße, zrx-kawa
Community-Antworten (12)
09.06.2008 um 21:07 Uhr
@zrx-kawa, es gibt Mittel und Wege einen AG, zur Vernunft zu bringen....aber zwingen....Nöö. Selbst das Zustimmungsverweigerungsrecht (als BR), geht oft ins Leere bei der Einstellung von Leiharbeitern. Schlagwort "Sessional Spitzen" abdecken, blablabla....hatten wir alles. Die noch miesere Tour sind (Schein)Werkverträge....da habt ihr dann richtig was zu knabbern.
09.06.2008 um 21:20 Uhr
macht der AG das wirklich wegen der Schwelle von 200 AN? Das Gremium wird doch erst bei der nächsten Wahl größer. Bis dahin sind die Aushilfen doch vielleicht schon wieder weg. Oder ist es die Freistellung?
So richtig Sinn macht das nicht
Ansonsten: ihr könnt den AG ärgern aber wenn er es durchziehen möchte wird er es schaffen. Wenn ein Unternehmen sagt wir wollen über Leiharbeiter unsere Kapazitätserhöhung fahren dann ist das erst einmal sein Bier. An die Entscheidung kommt der BR nicht ran
10.06.2008 um 16:52 Uhr
Hallo ihr zwei, hab mir das schon so gedacht, dass man im Endeffekt nichts machen kann. @Paula: Es geht nur um die Freistellung. Wenn es einen Weg gäbe, auf die volle Freist. zu verzichten, würde der AG wohl selber einstellen. Aber in § 37 steht ja nicht "soll mindestent freigestellt werden" sondern "sind mind. freizustellen". Oder gibt's da ne Lücke, die ich übersehe? Gruß, zrx-kawa
11.06.2008 um 12:14 Uhr
Es ist freizustellen. Da gibt es erst einmal keine Diskussion drum. Aber bei bei der Betrachtung der MA-Anzahl ist auf einen dauerhaften Personalbestand abzustellen. Daher sind kurzfristige Aushilfen nicht zu berücksichtigen. es geht ja um die Anzahl der in der Regel beschäftigten MA.
Leider ist das BAG immer noch der Meinung, dass die Anzahl der Leiharbeitnehmer bei der Freistellung nicht zu berücksichtigen sind.
16.06.2008 um 10:34 Uhr
Hallo liebe Paula!
Ich glaub hier ist Dir ein kleiner Fehler unterlaufen.
Leiharbeitnehmer zählen meines Wissens nicht einfach so bei der Berechnung der BR-Größe mit. Oder hat es in den letzten 2 Jahren ein neues Urteil des BAG oder eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes gegeben?
Wenn nicht, dann ändert sich die Größe des BR-Gremiums und somit das Erreichen des "Freistellungs"-Kriteriums nur unter besonderen Voraussetzungen.
Der dauerhafte Personalbestand ist hauptsächlich nur auf die betriebsangehörigen Angestellten zu beziehen und Leih-AN sind nur bei Dir beschäftigt aber nicht bei Dir sondern bei der Verleihfirma angestellt.
Allerdings hättest Du uneingeschränkt Recht, wenn "zrx-kawa"s KollegInnen wirklich die beschriebenen "Teilzeit-Kräfte" wären! Oder aber wenn vom AG "eine bestimmte Anzahl derartiger ARbN regelmäßig für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten im Jahr beschäftigt werden... Ob es sich dabei um dieselben oder jeweils andere Aushilfskräfte handelt, ist unerheblich." Quelle: Fitting Ausgabe 23 Seite 273 RN 15 zum § 9 BetrVG (Sorry, die neue Ausgabe habe ich noch nicht! ^^)
Aber diese speziellen Informationen sind nicht so eindeutig "zrx-kawa"s Beitrag zu entnehmen.
16.06.2008 um 18:02 Uhr
Zur Verdeutlichung: Es sollen ca. 20 Leute eingestellt werden, die nur Samstags (2-3 / Monat) arbeiten werden. Wenn der AG selber einstellt, was wir vom BR natürlich möchten, erhöht sich die Betriebsgröße und der BR würde sich ab der nächsten Wahl 2010 auf 9 BRM vergrößern. Der AG möchte sich die Leute aber LEIHEN, gerade um die Betriebsgröße unten zu halten. Derzeit verhandeln wir, ob er die Leute befristet bis Ende 2009 einstellt. Damit zum Zeitpunkt der nächsten BR-Wahlen die Betrtiebsgröße unter den magischen 200 liegt. Wir sind offen für alle möglichen Kompromißvorschläge, denn wir möchten Leiher möglichst lange aus dem Unternehmen heraushalten. Und vielleicht sieht die Auftragslage ja Ende 2009 auch wieder anders aus. Leiher bieten zwar den Vorteil, dass sie wohl die ersten sind, die gehen müssen, wenn Aufträge wegfallen. Aber das wäre mit einer geschickten Formulierung der Befristung im Arbeitsvertrag sicher auch möglich. In diesem Sinne: Danke für eure bisherigen Mühen und... Vorschläge sind immer willkommen! Gruß, kawa
16.06.2008 um 18:33 Uhr
Wenn Sie in einer bestreikten Einrichtung weiterarbeiten möchten, dürfen Sie dies uneingeschränkt tun. Sollten Sie von streikenden Mitarbeitern unhöflich behandelt, unter Druck gesetzt oder an der Erbringung ihrer Arbeitsleistung gehindert werden, informieren Sie das Personalmanagement
16.06.2008 um 18:37 Uhr
@ment, hä???????
16.06.2008 um 20:44 Uhr
...vielleicht hat euer AG ja wirklich Saisonspitzen. Und denkt mal genau über das Thema nach bevor ihr lospoltert. Sollte es mal schlecht laufen, dienen diese Leiharbeitkosten auch dem schnellen Senken der Personalkosten, damit keiner vom Festpersonal entlassen werden muss...immer erstmal vorher nachdenken
16.06.2008 um 21:06 Uhr
@albimax, du glaubst wohl auch noch an's Christkind, oder? :-))
@zrx-kawa, wenn es wirklich nur Saisonspitzen sind, nagelt ihn mit einer BV auf eine zeitbefristete (Verhandlungsbasis 15 Samstage!) Leiharbeitergenehmigung fest, die mit Stunden/Personenanzahl festgeschrieben werden muss. Eine Beschäftigungssicherung für die Stammanschaft sollte selbstverständlich sein..... Viel Glück, denn wie viele andere hier weiss ich, dass das Thema "Leiharbeiter" ein sch... Thema ist!
16.06.2008 um 21:14 Uhr
@mona-lisa Nein, es geht nicht um Saisonspitzen. Es geht ganzjährig um Samstage. Zu viel Arbeit für zu wenig Leute. Eigentlich schön, wenn genug Arbeit ist. Albimax hat aber auch Recht, hatte ich ja auch schon geschrieben. Leiher kann man einfach so abbauen, wenn's mit den Aufträgen schlechter wird. Wir wollen aber den Einstieg in die Leiherei so lange wie möglich verhindern! Eine Sicherheit für die "alten" MA lässt sich doch auch mit Zweckbefristungen realisieren. Denn auch wenn man mittels BV die Anzahl Samstage, die Zahl der Leiher und/oder das Stundenkontingent festlegt: Diese Stunden sind dann für den Stamm definitiv weg! Auch wenn man mal ne ruhige Woche oder nen ruhigen Monat hat!
17.06.2008 um 01:13 Uhr
@ zrx-kawa:
Also Eure Idee die Spitzen über eine Teilzeitregelung abzufangen finde ich am Besten. Denn wenn der AG erst mal spitz bekommt, dass Ihn die Leih-AN möglicherweise weniger Geld kosten könnten, als die eigenen Angestellten, dann sieht er sich ganz schnell um, wo und wie er fest und unbefristet angestellte AN loswird. Denn mit diesen AN ist er länst nicht so flexibel und er hat die LFZ im Krankheitsfall nicht an der Backe und hie rund da und alles kann so schön gerechnet werden, weil er wirklich recht flexibel auf die Marktlage reagieren kann. Und da stören Angestellte nunmal mehr als Leih-AN. Ich wünsche Euch viel Erfolg!
@ Mona-Lisa: Dr olbi scheint a Woif im Schofpetz zu sinn!
@ Albi und Ment: Watt?! Wer bist Du denn!?
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