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Haben AN ein Recht zwei mal im Jahr 2 Wochen am Stück Urlaub zu nehmen?

M
mamilade
Dez 2019 bearbeitet

Ich möchte sowohl in den Pfingst- als auch in den Sommerferien jeweils 2 Wochen Urlaub am Stück nehmen. Mein Chef meinte dazu, dass ich nur einmal dass Recht auf einen zweiwöchigen Urlaub hätte und die anderen 4 restlichen Wochen in einzelne Wochen stückeln müsste. Ist das rechtens?

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Community-Antworten (8)

C
celestro

04.12.2019 um 15:44 Uhr

"Ist das rechtens?"

Nein!

https://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.html

T
TomScho

04.12.2019 um 16:15 Uhr

Also wenn mir schon einer mit "Recht" kommt, da fragt ich schon mal gerne wo das steht. Hat schon oft dazu geführt das sich diverse Argumente in Luft aufgelöst haben .... :). Weise deinen Chef mal auf das BUrlG hin und macht eine neue Urlaubsplanung....

M
Moreno

04.12.2019 um 20:38 Uhr

Gibt es einen Betriebsrat?

M
mamilade

09.12.2019 um 14:46 Uhr

Nein, kein Betriebsrat.

M
mamilade

09.12.2019 um 14:49 Uhr

Das BUrlG lässt es meines Erachtens offen. Es sind mind. 12 Tag am Stück zu gewähren, also einmal... das steht nichts von mehrmals. Gibt es dazu nichts Konkretes / Genaueres / ein Urteil?

W
wdliss

09.12.2019 um 15:44 Uhr

BurlG §7 Abs 1: "§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."

Was bleibt denn da offen?

C
celestro

09.12.2019 um 16:03 Uhr

"Das BUrlG lässt es meines Erachtens offen."

Erm ... nö!

"Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen,"

M
Moreno

09.12.2019 um 22:13 Uhr

Recht haben und Recht bekommen sind halt zwei Dinge! Ohne Betriebsrat der dem An hilft ist es halt schwer den Urlaub so zu bekommen wie man möchte!

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