Gesamtbetriebsratvereinbarung Urlaubsplanung - neu gegründeter BR verweigert Zustimmung?
Hallo zusammen, der Gesamtbetriebsrat hat 2007 eine Vereinbarung über die Urlaubsplanung verabschiedet. 2008 wurde ein weiterer BR im Unternehmen gegründet. Jedoch verweigert der neue BR die Umsetzung der GBR- Vereinbarung und möchte damit sein eigenes Süppchen kochen. Kann dieser das so einfach oder muss er sich an die GBR- Vereinbarung halten...
Community-Antworten (1)
08.06.2008 um 03:20 Uhr
Eine im Rahmen seiner Zuständigkeit getroffene Vereinbarung des GBR gilt unmittelbar für alle AN sämtlicher Betriebe des UN. Zu Prüfen ist hier ob nur über den Rahmen eine BV erstellt wurde, denn der eigentliche Urlaubsplan obligt den einzelnen Standorten,wiel der GBR in sozialen Angelegenheiten keine Zuständigkeit hat. Nachzulesen §50 BetrVG.
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