Erstellt am 06.06.2008 um 14:53 Uhr von Petrus
Im Kommentar zu § 26 BetrVG
Erstellt am 06.06.2008 um 14:56 Uhr von Ingo
Welchen Kommentar hast du?
In meinem (Klebe et al, 14. Auflage) steht dazu nichts allzu aussagekräftiges.
Erstellt am 06.06.2008 um 15:51 Uhr von batschen
hallo Ingo
ich hab auf deine frage keine antwort hätte aber an dich mal eine frage!
so wie ich das gelesen habe habt ihr einen kbr und da hätte ich ne frage....wie funktioniert das mit dem kbr... wir haben auch einen br ganz neu und es gibt einen kbr melden die sich bei uns oder müssen wir uns beim kbr melden damit die wissen das es uns gibt... für deine hilfe wäre ich sehr dankbar
Erstellt am 06.06.2008 um 18:38 Uhr von rainer w
Weitere Ausführung im Schaub "Der Betriebsrat" 7. Aulage:
Ist auch der stellvertetende Vorsitzende verhindert, so kann der BR aus seiner Mitte für die Dauer der Verhinderung einen weiteren Stellvertreter wählen. Zweckmäßigerweise wird für diesen Fall Vorsorge in der Geschäftsordnung des BR getroffen.
Erstellt am 06.06.2008 um 18:45 Uhr von rainer w
Wer sich bei wehm meldet ist eigentlich völlig Wurscht, nur kommt in die Puschen!