Mehrere stellvertretende Vorsitzende?
Gibt es eine Rechtsgrundlage, dass ein Betriebsrat mehr als einen stellvertretenden Vorsitzenden wählen kann? Im konkreten Fall haben wir das in unserem Gremium getan, weil sowohl der Vorsitzende als auch seine Stellvertreterin zur selben Veranstaltung - einer KBR-Sitzung - entsandt wurden.
Unser Geschäftsführer sorgt sich nun um die Rechtssicherheit, er befürchtet, dass unsere Stellvertreterregelung zur Ungültigkeit von Abgaben von Erklärungen führen kann.
Ich weiß, dass es in vielen Betriebsräten mehr als einen Stellvertreter gibt - aber wo finde ich eine Rechtsquelle dazu?
Community-Antworten (5)
06.06.2008 um 16:53 Uhr
Im Kommentar zu § 26 BetrVG
06.06.2008 um 16:56 Uhr
Welchen Kommentar hast du? In meinem (Klebe et al, 14. Auflage) steht dazu nichts allzu aussagekräftiges.
06.06.2008 um 17:51 Uhr
hallo Ingo ich hab auf deine frage keine antwort hätte aber an dich mal eine frage! so wie ich das gelesen habe habt ihr einen kbr und da hätte ich ne frage....wie funktioniert das mit dem kbr... wir haben auch einen br ganz neu und es gibt einen kbr melden die sich bei uns oder müssen wir uns beim kbr melden damit die wissen das es uns gibt... für deine hilfe wäre ich sehr dankbar
06.06.2008 um 20:38 Uhr
Weitere Ausführung im Schaub "Der Betriebsrat" 7. Aulage: Ist auch der stellvertetende Vorsitzende verhindert, so kann der BR aus seiner Mitte für die Dauer der Verhinderung einen weiteren Stellvertreter wählen. Zweckmäßigerweise wird für diesen Fall Vorsorge in der Geschäftsordnung des BR getroffen.
06.06.2008 um 20:45 Uhr
Wer sich bei wehm meldet ist eigentlich völlig Wurscht, nur kommt in die Puschen!
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