Gibt es eine Rechtsgrundlage, dass ein Betriebsrat mehr als einen stellvertretenden Vorsitzenden wählen kann?
Im konkreten Fall haben wir das in unserem Gremium getan, weil sowohl der Vorsitzende als auch seine Stellvertreterin zur selben Veranstaltung - einer KBR-Sitzung - entsandt wurden.

Unser Geschäftsführer sorgt sich nun um die Rechtssicherheit, er befürchtet, dass unsere Stellvertreterregelung zur Ungültigkeit von Abgaben von Erklärungen führen kann.

Ich weiß, dass es in vielen Betriebsräten mehr als einen Stellvertreter gibt - aber wo finde ich eine Rechtsquelle dazu?