Eigener Raum für den Wahlvorstand?
Hat der Wahlvorstand einen Anspruch auf einen verschließbaren exklusiven Raum für die Zeit der Betriebsratswahl ? In unserem Hause sind spearate Räume knapp oder gar nicht verfügbar. Auf der anderen Seite wollen wir, der Wahlvorstand, einen Raum haben, wo wir ungestört und vertraulich zusammen kommen können und auch Wahlunterlagen verschliessen können. Steht uns dafür das Recht auf einen eigenen exklusiven Raum zu ?
VG Christian
Community-Antworten (2)
05.12.2013 um 12:58 Uhr
Er hat Anspruch auf eine Möglichkeit, alle Unterlagen so zu verschließen, daß nur er selber Zugang dazu hat. Und natürlich für die Zeit der Bearbeitung einen ungestörten Raum, weil sonst der Datenschutz nicht gewährleistet sein würde.
05.12.2013 um 14:07 Uhr
MIetet euch im BR-Büro ein. Da gibt es sicher einen verschließbaren Schrank.
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