Unternehmen A mit BRn und GBR schluckt Unternehmen B ohne BR
Situation: Ein Unternehmen A mit mehreren Standorten, jeweiligen Standortbetriebsräten und einem Gesamtbetriebsrat schluckt ein kleineres Unternehmen B mit einem Standort ohne BR.
Fragen: Was passiert bei Übergang? Wird der GBR automatisch zuständig für die MA des neuen Standortes? Auch wenn die MA von B eventuell gar nicht wollen? Gelten die GBVs (z.B. Zeiterfassung) des Unternehmens A sofort auch im Unternehmen B? Müssen die Regeln schnellstmöglich im Unternehmen B bekannz gemacht und durchgesetzt werden? Oder reichen einfache Regelungsabsprachen zum Aussetzen der GBVn für den Standort B?
Vielen Dank im Voraus für Euren Input!!
Community-Antworten (1)
03.12.2019 um 18:27 Uhr
In erster Linie müsste der GBR dort Wahlen einleiten. BVs gelten nur dann, wenn für den Regelungsinhalt der GBR unmittelbar zuständig ist (also nicht die, die durch Beauftragung ausgehandelt wurden).
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