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Ausserodentliche Kündigung durch einen ARBEITNEHMER - Muss der Arbeitgeber dem BR die Kündigung(Kopie) vorlegen?

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dodo
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege(Arbeitnehmer) hat Ausserordentlich(fristlos) gekündigt.Muss der Arbeitgeber dem BR die Kündigung(Kopie) vorlegen und wenn ja unter welchem § ist das aufgeführt?Der AG will die ausserordentliche Kündigung dem BR nur vorlegen wenn wir Ihm diesen § nennen können und er es muss.

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Community-Antworten (4)

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Mona-Lisa

05.06.2008 um 22:48 Uhr

@dodo, der AG muss nicht! Da wirst du keinen Paragraphen finden...... Das ganze nennt sich Inidvidualrecht und geht nur die beiden was an - AN und AG! Was wollt ihr eigentlich damit?

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Dodo

06.06.2008 um 00:09 Uhr

Danke für die Antwort.Bei Kündigung durch den AG mus ja auch der BR informiert werden und darum dachten wir das dieses auch im umgekehrten Fall so sein müsste.

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Nemeth

06.06.2008 um 11:42 Uhr

Hoppla Dodo,

"... Bei Kündigung durch den AG muss ja auch der BR informiert werden...."

Ich hoffe, das läuft bei Euch nicht so. Der AG hat Die Kündigung dem BR vorzulegen, dieser muss den Betroffenen anhören, diskutieren und einen ordentlichen Beschluss fassen u.s.w.

Deine direkte Frage hat Mona-Lisa ja treffend beantwortet.

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Dodo

09.06.2008 um 22:17 Uhr

Danke für die Belehrung! Wie wir zu verfahren haben ist uns bekannt.Wollte nur nicht alles so ausführlich schreiben,denke das jeder der im BR ist,dieses bekannt ist. Nochmals dankeschön

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