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Außerodentliche Änderungskündigung

C
chyps
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen Ich habe, glaub ich, eine etwas kompliezierte Frage. Wenn wir Freitags eine außerordentliche Änderungskündigung auf den Tisch bekommen und montags unseren "normalen" Sitzungstag haben, müssen wir dann die Tagesordnung ändern oder eine außerodentliche Sitzung einberufen. Wir haben immer mindestens 18 TOP's und das reicht uns dann zeitlich nicht noch diese Ä-Kündigung zu behandeln. Und was wenn sich die ÄK auch noch auf ein BR Mitglied bezieht?

2.82606

Community-Antworten (6)

P
paolo

20.04.2006 um 12:35 Uhr

Sie muß bearbeitet werden. Dann wenn unbegründet, ablehnen. Arbeitgeber muß dann zu Arbeitsgericht.siehe §103 BetrVG

FB
Frank B.

20.04.2006 um 14:30 Uhr

@paolo Wieso §103 BetrVG?

Ich lese nichts von Änderungskündigung eines BR- Mitgliedes. Ich meine §102 BetrVG wäre der richtige.

Bei einer ausserordentlichen Änderungskündigung habt ihr drei Tage ab Montag Zeit euch zu äussern. Also spätestens Mittwoch bis betribsüblich Dienstende müsst ihr euch äussern. Warum 18 TOP´s? Ihr sitzt wohl quartalsweise?

F
Fayence

20.04.2006 um 15:44 Uhr

Hallo chyps, die Frage bitte konkretisieren. Was habt Ihr auf dem Tisch liegen?

Die Anhörung zu einer Änderungskündigung eines BR-Mitgliedes?

Die Anhörung zu einer ausserordentlichen Kündigung (eines BR-Mitgliedes?)??

Die Anhörung zu einer ausserordentlichen Änderungskündigung?

K
Kölner

20.04.2006 um 15:52 Uhr

Es gibt auch noch die ausserordentliche Änderungskündigung eines BRM's! Und darum geht es wohl!

Z
Z.Ickig

20.04.2006 um 17:06 Uhr

Wir haben immer mindestens 18 TOP's und das reicht uns dann zeitlich nicht noch diese Ä-Kündigung zu behandeln.

==> Wie bitte? Ihr habe jede Woche immer MINDESTENS 18 Tagesordnungspunkte? ich will ja nicht übermäßig neugierig sein, aber würdest du uns verraten, wieviele Mitarbeiter euer Betrieb hat?

K
Kölner

20.04.2006 um 17:12 Uhr

Achtzehn Mitarbeiter...?

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