Versetzung innerhalb des Unternehmens - zu behandeln wie eine Einstellung?
Hallo zusammen,
ist eine Versetzung eines Mitarbeiters innerhalb eines Unternehmens zu behandeln wie eine Einstellung? Hintergrund ist die evtl. Benachteiligung eines bereits vorhandenen Mitarbeiters.
Danke vorab für Eure Antworten!
Community-Antworten (4)
04.06.2008 um 15:25 Uhr
@ambu
siehe BterVG § 99 und dazugehörige Kommentare. Müsste Deine Frage komplett beantworten.
04.06.2008 um 22:44 Uhr
ambu Eine Versetzung ist wie eine Versetzung zu behandeln. Auch für eine Versetzung innerhalb eines Unternehmens, ist § 99 BetrVG zu beachten. Möchte der BR seine Zustimmung zur Versetzung wirksam verweigern, so ist dies nur unter Beachtung des Abs.2, Ziffer 1-6 des genannten § möglich.
05.06.2008 um 14:43 Uhr
@ Heini,
danke für Deine Antwort....habe zwischenzeitlich auch die Tomaten von den Augen gebracht.....!
Gruß ambu!
05.06.2008 um 15:03 Uhr
Hallo Ambu,
im Fitting zu § 99 BetrVG RN 19 gefunden: Die MBR bei personellen Einzelmaßnahmen werden im Betrieb durch den dortigen BR ausgeübt. Auch wenn diese Maßnahmen von einem zentralen Personalmanagement auf Unternehmensebene angeordnet werden und es zu Versetzungen von einem Betrieb zu einem anderen des Unternehmens kommt bleibt der örtliche BR zuständig. Folglich sehen die MBR grundsätzlich sowohl dem BR des abgegbenden (Versetzung) als auch dem aufnehmenden Betriebs (Einstellung) zu.
Also je nachdem welcher BR ihr seid, handelt es sich um eine Versetzung oder eine Einstellung.
MfG Angi1
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