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Betriebsvereinbarung - Welche Rechtsicherheit hat so ein Protokoll im Gegensatz zur BV?

N
nero
Jan 2018 bearbeitet

Wie (BR) habe mit dem AG eine Regelung vereinbart, die nach einer Laufzeit beidseitig gekündigt werden kann. Nun sagen wir, dass wir eine BV machen. Der AG meint aber ein Protokoll, welches von BR und AG unterschrieben ist, genügt. Welche Rechtsicherheit hat so ein Protokoll im Gegensatz zur BV.

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Community-Antworten (8)

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Immie

04.06.2008 um 11:37 Uhr

@nero Was soll die BV denn regeln?

U
uhu

04.06.2008 um 14:23 Uhr

@nero Titel des "Protokolls" könnte sein Betriebsvereinbarung über ...; Laufzeit der BV unter dem Text zur eigentlichen Regelung (Vereinbarung), Datum und Unterschriften AG und BR...und schwupps habt ihr eine BV; sollten sich später über diese Form Streitigkeiten ergeben, kann das auf Kosten des AG auch geklärt werden (wenn er dann noch will);

P
packer

04.06.2008 um 15:02 Uhr

so ein protokoll hat volle rechtssicherheit als BV nur dann, wenn der BR vor der unterzeichnung einen wirksamen beschluß gefasst hat. ansonsten gibt es keine vorschrift wie das schriftstück aussehen oder heißen muß...

U
uhu

04.06.2008 um 15:34 Uhr

recht so packer, das ist natürlich Voraussetzung; ist nicht vor jeder Regelung des BR mit dem AG ein Beschluss erforderlich;

P
paula

04.06.2008 um 16:45 Uhr

eine Regelungsabsprache bekomme ich auf diesem Weg ja relativ schnell. Diese ist ja durchaus eine Regelung mit entsprechenden Wirkung. Ob das im konkreten Fall ausreichend ist hängt vom Regelungsgegenstand ab.

S
SSGG

05.06.2008 um 11:53 Uhr

Moin Nero, bei Absprache einer Regelung bleibt das MBR nach §87 gwahrt...aber.... eine Regelungsabsprache unterscheidet sich durch formelle Aspekte von der BV. Diese Regelungsabsprache kann mündlich erfolgen und muß NICHT unterschrieben sein, sie hat KEINE unmittelbaren und zwingenden Auswirkungen auf die Arbeitsverträge. Inhalte einer Regelungsabsprache können die Beschäftigten im Streitfall nicht durchsetzen. Also: Vorsicht!

Um Rechtssicherheit und mögliche Ansprüche der AN zu gewährleisten, sollte dies in Form einer BV in trockene Tücher gebracht werden!

P
paula

05.06.2008 um 23:03 Uhr

@SSGG

Deine Antwort ist völlig richtig. Wenn wir die Frage vom Immi geklärt hätten könnten wir sicher auch beurteilen, ob eine Regelungsabsprache reicht. Es gibt schließlich Sachen zwischen AG und BR die auch in Form einer BV die Rechtsverhältnisse der AN nicht betreffen

N
nero

10.06.2008 um 11:05 Uhr

Es geht um eine Treuprämie für unsere Azubis, wenn sie nach der Ausbildung noch drei Jahre im Betrieb bleiben.

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