Drei Mitarbeiterinnen, die täglich in unsere EDV Akten erfassen, müssen die Anzahl der erfassten Akten pro Mitarbeiter am Ende eines Tages an unsere Geschäftsführung melden. Sollten die Zahlen nicht den Erwartungen entsprechen, gibt es Ärger bis hin zu Androhungen mit Abmahnungen.
Der Betriebsrat hat heute von den Vorfällen erfahren. Meiner Meinung nach darf der Geschäftsführer nicht ohne Zustimmung des Betriebsrates von den Mitarbeitern die Meldung verlangen. Ich finde aber im BetrVG nicht den passenden Paragraphen, auf den ich mich berufen kann. Kann mir einer helfen?