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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitarbeiterinformationsblatt - dürfen auch Themen der einzelnen BR - Sitzungen mitgeteilt werden?

Y
yaq1
Jan 2018 bearbeitet

wir möchten ein Informationsblatt an alle Mitarbeiter herausgeben, dass die Mitarbeiter auch mit nach Hause nehmen könnten.

dürfen auch themen der einzelnen BR - Sitzungen mitgeteilt werden ( also zumindest ohne persönliche vertrauliche informationen ), wie z.b. wieviele einstellungen / versetzungen / kündigungen es gab Dass es eine Mitarbeiterbeschwerde gan und wir diese für berechtigt hielten Probleme mit Betriebsurluab / Überstunden / Arbeitszeiten Kündigung einer Betriebsvereinbarung durch den AG Abschluss einer neuen BV

gibts vielleicht irgendwo Informationen wo man was nachlesen könnte?

5.05606

Community-Antworten (6)

U
uhu

04.06.2008 um 10:54 Uhr

@yaq1 scheint wohl eher eine Betriebsversammlung mit Rechenschaftsbericht fällig zu sein; deine Infos in der BV den MA präsentieren und darüber reden;

Y
yaq1

04.06.2008 um 11:03 Uhr

das war nicht meine Frage :-) Darf man dies oder nicht? Und noch eine Frage : Wenn der BR dies beschliesst, der AG muß ja die Kosten tragen oder? Oder bedraf es einer Zustimmung in einer solchen Angelegenheit?

U
uhu

04.06.2008 um 11:21 Uhr

@yaq1 darf man; siehe Kommentierungen zum § 40 Abs. 1 BetrVG (Kosten für schriftl. Tätigkeitsbericht, Informationsblatt des BR etc.)

P
packer

04.06.2008 um 11:49 Uhr

natürlich darfste das... aber ich denke da auch so wie uhu... als ergänzende info ist das aber auf jeden fall sinnvoll!

wir begrüßen und gratulieren auch alle neuen...

M
Mona-Lisa

04.06.2008 um 12:13 Uhr

@all, also ich weiss nicht.... mir schmeckt das nach "wir brauchen keine Betriebsversammlung, wir geben dafür ein Infoblatt raus!"

@yaq1, auch wenn die Info rechtlich nicht bedenklich sein sollte (§ 42 BetrVG - VI. Nichtöffentlichkeit ??!), sind das keine Themen für ein Infoblatt! Eure Kollegen bekommen das Schreiben in die Hand gedrückt und haben keine Möglichkeit wie in einer Betriebsversammlung direkt nachzufragen und über die Themen mit euch und dem AG zu diskutieren! ...im übrigen würdet ihr euch selber eine tolle Plattform nehmen! Mal abgesehen, dass Betriebsversammlungen gesetzlich vorgeschrieben sind..........

J
jotim

08.06.2008 um 23:15 Uhr

Und bitte: Immer mal an die Leser denken!

Was hilft dem "normalen Beschäftigten" der Informations(über)fluß dieser Art? Versetzt euch bitte mal in die Lage derer, die solch ein Blatt in die Hand bekommen. Wollen die das überhaupt wissen? Und was hilft ihnen diese Info denn?? Sinnvoll wäre evtl. eine Leserumfrage zu machen, die zumindest den Bedarf klären hilft. Unabhängig von den getzlich vorgeschriebenen Betriebsversammlungen (wo ich auch noch nie erlebt habe, dass es für einen Bericht über Versetzungs- und Kündigungsstatistiken Beifall gab, ist ein BR-Info-Blatt eine Chance den DIALOG zwischen BR und Belegschaft zu intensivieren. Dazu sollte aber mit konkreten Fragen eine Meinungsbildung angeregt werden, eine Diskussion, die dann die BR-Arbeit basisnäher machen hilft.

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