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Vorsitzender Entscheidet auf eigene Faust! GF händigt nur geschwärzte Unterlagen aus!

H
Hoffmann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unser Vorsitzender trifft Entscheidungen oft auf eigene Faust! Gerade letzte Woche traf sich der Personalausschuss und erhielt von der GF die Listen mit den einzelnen Prämien für die einzelnen Mitarbeiter. Die Geschäftsleitung wollte dem BR jedoch die einzelnen Daten für die einzelne Mitarbeiter nicht überlassen. Dies begründeten sie mit Datenschütz. Der Vorsitzende entschied daraufhin, dass nur die Endsumme für den BR ersichtlich ist.

Ich habe jedoch den Einwand, dass die GF nun beliebig Prämien hin und her schieben kann, da der BR nur die Gesamtsumme nachvollziehen kann und die wird vermutlich gleich bleiben. Meine Frage ist nun, kann ich am Freitag an der Vereinbarung mit der GF noch etwas rütteln bzw. verändern? (ich war bei der letzten Sitzung mit der GF nicht dabei, hatte Urlaub) und kann ich nachträglich die Unterlagen mit den einzelnen Daten anfordern bzw. einfordern?

Der Vorsitzende darf ja keine Entscheidungen alleine treffen, sonder vertritt lediglich die Beschlüsse des BR vor der GF. Auf welchen § kann ich mich beziehen bzw. die Unterlagen nachträglich bei der GF anfordern und die Entscheidung unseres Vorsitzenden anfechten?

Danke für die Antworten

5.30301

Community-Antworten (1)

P
pirat

16.12.2007 um 18:26 Uhr

@Hoffmann, Du nicht, dass kann nur der BRV! Du mußt schon das Gremium überzeugen.... vielleicht hilft das ja...

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat über die Sonderzulagen Auskunft geben muss .... http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/meldung35104.html

...mehr als 9 BR? Bei größeren Betrieben (das heißt Betrieben mit mindestens neun Betriebsratmitgliedern) steht wegen der arbeitsgerichtlich anerkannten besonderen Vertraulichkeit der Lohninformation nicht dem Betriebsrat als solches, sondern nur dem Betriebsratausschuss oder einem gesondert gebildeten Ausschuss des Betriebsrates das Einsichtsrecht zu§27,28 BetrVG. Anderen Mitgliedern darf die Unternehmensleitung die Einsicht verweigern.

83132 Reloaded

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