Arbeitszeit Änderung - einfach so wenn im Arbeitsvertrag andere Zeiten stehen?
Hallo, darf der Arbeitgeber die Arbeitszeiten einfach ändern, wenn im Arbeitsvertrag von 07.00-16.00 Uhr steht? zB. von 08.30-17.30 Uhr ( in einer Abteilung mit 10 Mitarbeitern.) Danke im voraus.
Community-Antworten (3)
03.06.2008 um 16:37 Uhr
Hallo, Arbeitszeit ist Mitbestimmungspflichtig !! § 87 (1) 2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
03.06.2008 um 16:39 Uhr
Hallo, habe vergessen natürlich BetrVG
03.06.2008 um 17:13 Uhr
@Astor der AG (als ein Vertragspartner) kann nicht einseitig, zum Nachteil des AN (anderer Vertragspartner) Änderungen an den Bedingungen des AV vornehmen, da Änderungen der Zustimmung beider Vertragspartner bedürfen; Habt ihr einen Betriebsrat ? Wenn ja, den sollte das auch interessieren;
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