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Arbeitszeit Änderung - einfach so wenn im Arbeitsvertrag andere Zeiten stehen?

A
astor
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, darf der Arbeitgeber die Arbeitszeiten einfach ändern, wenn im Arbeitsvertrag von 07.00-16.00 Uhr steht? zB. von 08.30-17.30 Uhr ( in einer Abteilung mit 10 Mitarbeitern.) Danke im voraus.

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Community-Antworten (3)

M
Mainpower

03.06.2008 um 16:37 Uhr

Hallo, Arbeitszeit ist Mitbestimmungspflichtig !! § 87 (1) 2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

M
Mainpower

03.06.2008 um 16:39 Uhr

Hallo, habe vergessen natürlich BetrVG

U
uhu

03.06.2008 um 17:13 Uhr

@Astor der AG (als ein Vertragspartner) kann nicht einseitig, zum Nachteil des AN (anderer Vertragspartner) Änderungen an den Bedingungen des AV vornehmen, da Änderungen der Zustimmung beider Vertragspartner bedürfen; Habt ihr einen Betriebsrat ? Wenn ja, den sollte das auch interessieren;

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