BR Anwesenheit bei Vorstellungsgesprächen - erzwingen?
Hallo BR-Kollegen, meine Frage wäre können wir als BR "erzwingen" oder uns sozusagen nur Wünschen, das der BR bei Vorstellungsgesprächen mit anwesend ist? Der Grund ist, wir wollen eine Checkliste erstellen um sicherzustellen das der evtl. neue AN genau über seine zukünftige Tätigkeit sowie auch andere Bereiche ausreichend Informiert wird, um spätere Mißverständnisse zu vermeiden. Gibt es hier ein geregeltes Recht oder Gesetz. Danke für Eure Hilfe. mfg michl
Community-Antworten (7)
03.06.2008 um 12:58 Uhr
Da du als BR bei einer Einstellung ja mitspracherecht hast, kannst du vor der Zustimmung der Einstellung noch ein Gespräch mit dem neuen AN führen und gezielt auf das Vorstellungsgespräch befragen. Erzwingen kannst du das Beteiligtsein am Vorstellungsgespräch nicht, jedoch wäre es ratsam, sich mit dem AG diesbezüglich zu einigen z.B. freiwillige BV. Bei uns ist es mittlerweile gang und gebe das der BR zu Vorstellungsgesprächen dazugeholt wird.
MfG Christian
03.06.2008 um 13:17 Uhr
@hornmichl
ihr bekommt ja für die BR-Sitzung alle erforderlichen Unterlagen. Wenn ihr dann bei JEDER Personalmassnahme, die euch vorliegt, noch Nachfragen habt, dann gebt ihr nach der Sitzung ALLE Personalmaßnahmen an den AG zurück(natürlich ohne Zustimmung), klärt die Nachfragen und lasst sie euch zur nächsten BR-Sitzung erneut vorlegen. Und bei der nächsten Sitzung ist der Klärungsbedarf eurerseits immer noch nicht ausreichend erfüllt (Gründe gibt es immer), und dieses Spielchen wiederholt ihr so oft, bis auch der "letzte Heini" in der PA begriffen hat, nimmt jemand vom BR an der Vorstellung teil, gibt es kaum Nachfragen und die Personalmassnahme passiert schneller den BR. Genauso haben wir unser Ziel, an allen Vorstellungsgesprächen, teilzunehmen, erreicht.
Viel Glück
03.06.2008 um 13:26 Uhr
Hey Danke für Eure schnelle Hilfe, habt mir sehr weitergeholfen. g. michl
04.06.2008 um 14:44 Uhr
@galaxy,
wenn der ag beim br die einstellung von MA X beantragt bzw. zur Zustimmung vorliegt, muss sich der br doch innerhalb einer woche äußern! Tut er das nicht, kann der AG davon ausgehen, dass der br stillschweigend zugestimmt hat.
von daher weiß ich nicht, ob es unbedingt so ratsam wäre, die anträge einfach zurückzugeben, denn dann läuft man Gefahr, die Frist verstreichen zu lassen. Oder meintest du, die Anträge als "Zustimmung verweigert" an den AG zurückzugeben.
LG Dana
04.06.2008 um 14:59 Uhr
@Dana So wie ich das sehe, gibt Galaxy die Unterlagen mit dem Kommentar zurück, das die Angaben nicht ausreichend sind. Und behauptet das noch Fragen zu klären sind.
04.06.2008 um 15:03 Uhr
@Dana, galaxy's Gremium macht nicht's anderes, als auf unvollständige Informationen zu reagieren! Damit wird die Wochenfrist nicht ausgelöst und beginnt bei erneuter Vorlage von vorne. Galaxy hat mit diesem Vorgang nicht's anderes gemacht, als die Personalleitung erzogen! .....und so wie ich im Beitrag lese, recht erfolgreich!
Lies dich mal in den § 99 BetrVG - IV. Verfahren zur Einholung der Betriebsratszustimmung, Informationspflichten des Arbeitgebers, besonders in die Kommentare ein.
04.06.2008 um 15:47 Uhr
@Dana
sorry, habe gestern nicht mehr in den Thread reingeschaut. Aber Immi und Mona-Lisa haben deine Fragen in meiner Abwesenheit richtig beantwortet. Wir haben in abwechselnder Taktik mal die Zustimmung verweigert und oder behauptet, die Informationspflicht des BR ist nicht ausreichend erfüllt. Diese Art und Weise haben wir über 2 Monate durchgezogen und dann kam der Leiter der PA eines morgens wutschnaubend ins BR-Büro und fragte: "Was wollen Sie denn noch alles wissen, soviel fragen wir überhaupt nicht beim Vorstellungsgespräch?" Ich sagte dann nur, wenn der BR an den Vorstellungsgesprächen teilnimmt, könnte man viele Fragen im Gespräch klären und dann könnte der Teilnehmer des BR in der BR-Sitzung den Kollegen erschöpfend und ausreichend Antwort geben. Und siehe da, seitdem werden wir zu ALLEN Vorstellungsgesprächen eingeladen und alles ist gut.
@Mona-Lisa,Immi Danke an euch..
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