Hallo BR-Kollegen,
meine Frage wäre können wir als BR "erzwingen" oder uns sozusagen nur Wünschen, das der BR bei Vorstellungsgesprächen mit anwesend ist? Der Grund ist, wir wollen eine Checkliste erstellen um sicherzustellen das der evtl. neue AN genau über seine zukünftige Tätigkeit sowie auch andere Bereiche ausreichend Informiert wird, um spätere Mißverständnisse zu vermeiden. Gibt es hier ein geregeltes Recht oder Gesetz.
Danke für Eure Hilfe.
mfg
michl