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Ehrenamt bei ausschließlicher Freistellung?

E
Endura
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, Frage zur ehrenamtlichen Tätigkeit als Betriebsrat. Gilt ein voll freigestellter BRV, der ausschließlich nur BR-Tätigkeit macht, als ehrenamtlicher Betriebsrat. Ich denke nein. Für ihn ist das doch die "Haupttätigkeit". Danke!

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Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

03.06.2008 um 10:55 Uhr

@Endura, für ein freigestelltes BR-Mitglied ist das Ehrenamt die Haupttätigkeit!

U
uhu

03.06.2008 um 11:08 Uhr

@endura hilfreich nachzulesen auch § 38 Abs. 3+4 BetrVG

J
jotim

03.06.2008 um 20:20 Uhr

und um es Leuten ohne Gesetzbuch unterm Arm mal zu erklären: Betriebsrat ist man für eine bestimmte Amtszeit aufgrund einer Wahl und nach dem Gesetz nicht als Hauptberuf sondern "nur" als Ehrenamt. Die (Weiter-)Bezahlung eines freigestellten BR-Mitglieds richtet sich nach seiner bisherigen Bezahlung und der weiteren Entwicklung (i.d.R. von Vergleichspersonen). BR ist eben kein Lehrberuf mit festem Tarif und Prämiensystem!!!

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