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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung bei Wiedereingliederungsphase?

M
Maria
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe gehört, dass der BR ein Mitbestimmungsrecht bei Wiedereingliederung von Beschäftigten nach langer Krankheit hat. Auch wenn dies auf seinem früheren Arbeitsplatz passiert? Laut Däubler, § 99 Rand 48 und 98 10. Auflage hat der BR mitzubestimmen. Gibt es dazu BAG-Urteile? Was bedeutet die Aussage dort: " ...hält man die Wiedereingliederung...wegen fehlender Qualität dieses Verhältnisses..... Ist vielleicht ganz "easy", aber ich hab wohl ne Blockade... Vielen Dank für eure Hilfe! Maria

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Community-Antworten (2)

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Immie

03.06.2008 um 11:13 Uhr

@Maria Schau mal §84 Abs 2 SGB IX

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Maria

03.06.2008 um 11:18 Uhr

Danke Immi, das ist des Rätsels Lösung.

Maria

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