Hallo,
ich habe gehört, dass der BR ein Mitbestimmungsrecht bei Wiedereingliederung von Beschäftigten nach langer Krankheit hat.
Auch wenn dies auf seinem früheren Arbeitsplatz passiert?
Laut Däubler, § 99 Rand 48 und 98 10. Auflage hat der BR mitzubestimmen.
Gibt es dazu BAG-Urteile?
Was bedeutet die Aussage dort: " ...hält man die Wiedereingliederung...wegen fehlender Qualität dieses Verhältnisses.....
Ist vielleicht ganz "easy", aber ich hab wohl ne Blockade...
Vielen Dank für eure Hilfe!
Maria