Mitbestimmung bei Wiedereingliederungsphase?
Hallo, ich habe gehört, dass der BR ein Mitbestimmungsrecht bei Wiedereingliederung von Beschäftigten nach langer Krankheit hat. Auch wenn dies auf seinem früheren Arbeitsplatz passiert? Laut Däubler, § 99 Rand 48 und 98 10. Auflage hat der BR mitzubestimmen. Gibt es dazu BAG-Urteile? Was bedeutet die Aussage dort: " ...hält man die Wiedereingliederung...wegen fehlender Qualität dieses Verhältnisses..... Ist vielleicht ganz "easy", aber ich hab wohl ne Blockade... Vielen Dank für eure Hilfe! Maria
Community-Antworten (2)
03.06.2008 um 11:13 Uhr
@Maria Schau mal §84 Abs 2 SGB IX
03.06.2008 um 11:18 Uhr
Danke Immi, das ist des Rätsels Lösung.
Maria
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