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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Mitglied in der Wiedereingliederungsphase - darf es dann in dieser Zeit an den Sitzungen teilnehmen?

G
Gott
Jan 2018 bearbeitet

Wenn sich ein BR-Mitglied in der Wiedereingliederung nach einer Krankheit befindet, darf es dann in dieser Zeit an den Sitzungen teilnehmen, bzw. hat diese Person Mitbestimmungsrecht oder darf sie nur als Gast teilnehmen?

Wir danken für eure Antworten. Bitte gebt die dementsprechende Quelle an. Vielen Dank!

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Community-Antworten (2)

W
Werner

28.06.2007 um 16:54 Uhr

HAllo G..., das BRM kann mit allen Rechten und Pflichten an den Sitzungen teilnehmen!

L
Lotte

28.06.2007 um 19:27 Uhr

Die passende Quelle wäre eine Kommentierung zum § 25, BetrVG, dort stehen die Verhinderungsgründe eines BRM und, dass es bei Krankheit trotzdem zur Sitzung erscheinen kann.

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