BR-Mitglied in der Wiedereingliederungsphase - darf es dann in dieser Zeit an den Sitzungen teilnehmen?
Wenn sich ein BR-Mitglied in der Wiedereingliederung nach einer Krankheit befindet, darf es dann in dieser Zeit an den Sitzungen teilnehmen, bzw. hat diese Person Mitbestimmungsrecht oder darf sie nur als Gast teilnehmen?
Wir danken für eure Antworten. Bitte gebt die dementsprechende Quelle an. Vielen Dank!
Community-Antworten (2)
28.06.2007 um 16:54 Uhr
HAllo G..., das BRM kann mit allen Rechten und Pflichten an den Sitzungen teilnehmen!
28.06.2007 um 19:27 Uhr
Die passende Quelle wäre eine Kommentierung zum § 25, BetrVG, dort stehen die Verhinderungsgründe eines BRM und, dass es bei Krankheit trotzdem zur Sitzung erscheinen kann.
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