Erstellt am 02.06.2008 um 21:57 Uhr von Mona-Lisa
@mankoalti,
wenn der Kollege mindestens 6 Monate im Betrieb ist ja! Wählen darf er bereits ab dem ersten Tag.
Erstellt am 03.06.2008 um 08:19 Uhr von uhu
@mankoalti
ergänzend zu ML : wenn die befristete Beschäftigung des AN endet, ist er kein Betriebsangehöriger mehr und somit dann auch nicht mehr im BR (falls er gewählt wird); in dem Fall rückt dann ein EBRM nach;
Erstellt am 03.06.2008 um 08:28 Uhr von Mona-Lisa
@mankoalti,
und entgegen so mancher Meinung garantiert dir eine erfolgreiche Wahl keinen Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
sollte das der Hintergrund deiner Frage sein!