Urlaubsanspruch - bei Mitarbeiterin einer Zeitarbeitsfirma der gekündigt wurde?
Hallo!
Eine Mitarbeiterin einer Zeitarbeitsfirma wurde gekündigt, Sie hat eine Kündigungsfrist von 2 Monaten (31.07.08) Sie kann aber nur noch bis 30.06.08 in dem Entleihbetrieb beschäftigt werden und bleibt dann 1 Monat zuhause! Ist Sie verpflichtet Ihren Urlaub und die Überstunden dann erst zu nehmen oder kann Sie das auch jetzt schon solange Sie noch in der Firma beschäftigt ist?
Gruß BRneu
Community-Antworten (1)
03.06.2008 um 20:10 Uhr
@BRneu, IMHO... das hängt vom Einreichen des Urlaubs und Gewährung des Urlaubsantrages ab.... Natürlich kann sie es versuchen!
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