Hallo!

Eine Mitarbeiterin einer Zeitarbeitsfirma wurde gekündigt, Sie hat eine Kündigungsfrist von 2 Monaten (31.07.08) Sie kann aber nur noch bis 30.06.08 in dem Entleihbetrieb beschäftigt werden und bleibt dann 1 Monat zuhause! Ist Sie verpflichtet Ihren Urlaub und die Überstunden dann erst zu nehmen oder kann Sie das auch jetzt schon solange Sie noch in der Firma beschäftigt ist?

Gruß BRneu