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Bitte helft uns...

K
KlausMaier
Nov 2016 bearbeitet

Dringend Hilfe erbeten:

Wir gründen einen Betriebsrat gegen großen Widerstand der Geschäftsleitung. Der Wahlvorstand steht, eine Wahlvorschlagsliste der erforderlichen Betriebsratsmitglieder steht ebenfalls, die Frist für Wahlvorschläge endet am Montag, den 13.05. Seit der Bekanntgabe der Gründung werden dem Wahlvorstandsleiter nur noch niedere Arbeiten zugeteilt, die er vorhher nicht zu erledigen hatte. Mitarbeiter werden hinter vorgehaltener Hand gedrängt die Wahlvorschläge unsererseits nicht zu wählen. Heute lief ein Vorgesetzter mit einer weiteren Wahlvorschlagsliste (Gegenliste) durch den Betrieb. Auf dieser Liste standen dann mehrere Kanditaten, allesamt Vorgesetzte aus den verschiedenen Arbeitsbereichen, um von den Mitarbeitern Unterschriften zur Unterstützung der Wahlvorschläge für diese Liste einzuholen. Einige Mitarbeiter wurden gedrängt diese Liste zu unterschreiben und es wurde indirekt mit Konsequenzen gedroht, falls sie dies nicht tun. "Du würdest uns in den Rücken fallen wenn du die anderen wählst" oder " du weißt ja das du ziemlich oft krank warst" und sonstiges wurde beiläufig erwähnt. Aus diesem Grund haben wohl einige Mitarbeiter diese Liste unterschrieben und ich glaube auch nicht das sie offiziell aussagen würden, was ihnen angedroht wurde falls sie nicht unterschreiben. Sie haben sicher zuviel Angst um ihren Job. Ich gehöre selbst nicht zum Wahlvorstand, stehe aber auf der Liste derjenigen, die einen ordentlichen Betriebsrat zugehören wollen.

Hier nun meine wichtigsten Fragen dazu: Können wir diese Liste anfechten? Brauchen wir die Aussage der Mitarbeiter, die gedrängt wurden dazu? Ist die Unterschrift der Mitarbeiter bindend? Müssen diese Mitarbeiter dann auch diese Leute wählen? Was schlagt ihr vor jetzt zu tun?

2.21808

Community-Antworten (8)

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mitleserinnenn

07.05.2013 um 22:47 Uhr

Die Handelnden auf §119 hinweisen und der Wahlvorstand soll Anwalt einschalten. Die Kosten muss der AG zahken. Der Wahlvorstand muss nur in einer Sitzung die Beauftragung eines Anwaltes beschließen.

M
mitleserinnenn

07.05.2013 um 22:50 Uhr

Die Mitarbeiter müssen ja nun nicht diese neuen Listen auch wählen, dann hilft der Druck diesen Vorgesetzten nicht. Die Wahlen sind geheim, so sieht keiner wer wo sein Kreuz macht. Dann habt ihr einen BR der der GL und den Vorgesetzten auf due Füße treten kann

K
KlausMaier

07.05.2013 um 23:42 Uhr

Danke, war schon sehr hilfreich. Besonders das die Mitarbeiter die Herren auf der Liste nicht wählen müssen, auch wenn sie die Liste unterschrieben haben. Wir werden das den Mitarbeitern mitteilen, ich denke dann werden sie auch nicht so handeln. Ich habe auch den Wahlvorstand informiert das sie einen Anwalt einschalten sollen, ich hoffe einer der "bedrohten" Mitarbeiter hat den Mumm dann auszusagen.

Ich selbst werde wohl morgen eine Abmahnung bekommen, weswegen weiß ich noch nicht, aber es wurde mir schon unter vorgehaltener Hand erzählt. Ich habe dem Vorgesetzten der mir die Liste vorgelegt und um Unterschrift gebeten hat lediglich gesagt, das ich es sehr Schade finde sich dazu von der Geschäftsleitung hinreissen zu lassen und wie unkollegial ich das finde. Aber ich sehe das absolut entspannt;-)

T
Tanzbär

08.05.2013 um 08:01 Uhr

Nun, mehrere Listen bei der Wahl sind vom Gesetz vorgesehen und vollkommen normal. Ebenso normal ist auch, dass immer wieder AG-freundliche Listen auftauchen. Wichtig ist wirklich, ob es dann jemanden gibt, der diese Liste auch wählt, denn wie schon gesagt, geheime Wahl. Sollte allerdings auch das nicht ordentlich gewährleistet sein, dann habt ihr ein Problem zu lösen.

H
Hoppel

08.05.2013 um 08:17 Uhr

@ KlausMaier

Wie viele AN zählt Euer Betrieb? Wie viele Stützunterschriften müssen laut Wahlausschreiben geleistet werden?

N
NoPain

08.05.2013 um 08:49 Uhr

@KlausMaier,

''Einige Mitarbeiter wurden gedrängt diese Liste zu unterschreiben und es wurde indirekt mit Konsequenzen gedroht, falls sie dies nicht tun. "Du würdest uns in den Rücken fallen wenn du die anderen wählst" oder " du weißt ja das du ziemlich oft krank warst" und sonstiges wurde beiläufig erwähnt.''

Dann würde ich diese Liste als WV natürlich nicht für die Wahl zulassen, fertig!

''und ich glaube auch nicht das sie offiziell aussagen würden, was ihnen angedroht wurde falls sie nicht unterschreiben.''

DAS wäre dann aber für den Fall der Zurückweisung dieser Liste nicht hilfreich, da der AG natürlich mit allen Mitteln versuchen würde die Liste doch an den Start zu bringen, notfalls über das Gericht mit einer EV.

Man könnte natürlich auch etwas Druck auf den AG machen, indem man ihm mitteilt ggf. an die Öffentlichkeit ( Presse ) zu gehen und zu verkünden das eine AG-Liste mit Drohungen für die BR-Wahl zustande gekommen ist. Aber auch dies setzt voraus das wenigstens ein oder zwei Wähler ( Stützer dieser Liste ) dies ggf. bestätigen würden.

@mitleserinnenn,

''Dann habt ihr einen BR der der GL und den Vorgesetzten auf due Füße treten kann''

Das setzt dann aber voraus das die Wahl nicht anderweitig manipuliert würde und wenn ich einen AG hätte der so vorgehen würde, würde ich a) darauf bestehen das direkt am Wahltag öffentlich ausgezählt wird und b) zusehen das einige AN-Freunde die Wahlurne nicht eine Sekunde aus den Augen lassen.

N
NoPain

08.05.2013 um 09:25 Uhr

@KlausMaier,

''Einige Mitarbeiter wurden gedrängt diese Liste zu unterschreiben und es wurde indirekt mit Konsequenzen gedroht, falls sie dies nicht tun. "Du würdest uns in den Rücken fallen wenn du die anderen wählst" oder " du weißt ja das du ziemlich oft krank warst" und sonstiges wurde beiläufig erwähnt.''

Dann würde ich diese Liste als WV natürlich nicht für die Wahl zulassen, fertig!

''und ich glaube auch nicht das sie offiziell aussagen würden, was ihnen angedroht wurde falls sie nicht unterschreiben.''

DAS wäre dann aber für den Fall der Zurückweisung dieser Liste nicht hilfreich, da der AG natürlich mit allen Mitteln versuchen würde die Liste doch an den Start zu bringen, notfalls über das Gericht mit einer EV.

Man könnte natürlich auch etwas Druck auf den AG machen, indem man ihm mitteilt ggf. an die Öffentlichkeit ( Presse ) zu gehen und zu verkünden das eine AG-Liste mit Drohungen für die BR-Wahl zustande gekommen ist. Aber auch dies setzt voraus das wenigstens ein oder zwei Wähler ( Stützer dieser Liste ) dies ggf. bestätigen würden.

@mitleserinnenn,

''Dann habt ihr einen BR der der GL und den Vorgesetzten auf due Füße treten kann''

Das setzt dann aber voraus das die Wahl nicht anderweitig manipuliert würde und wenn ich einen AG hätte der so vorgehen würde, würde ich a) darauf bestehen das direkt am Wahltag öffentlich ausgezählt wird und zusehen das einige AN-Freunde die Wahlurne nicht eine Sekunde aus den Augen lassen.

K
KlausMaier

10.05.2013 um 20:55 Uhr

@hoppel

sorry für die späte Antwort, musste mich erst schlau machen

wir haben knapp 60 MA brauchen 4 Stützunterschriften

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