Erstellt am 31.05.2008 um 13:07 Uhr von Catweazle
@Locke,
es zählt die Zeit zwischen Beginn und Ende Schulungszeit, jedoch höchstens bis zur Arbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten in eurem Betrieb. Die Pausenzeiten zählen zur Schulungszeit. Teilzeitkräfte würden ein Gutstundenkonto aufbauen.
Wenn ihr eine Reisekostenregelung habt, gilt sie natürlich auch für BRM. Ansonsten kann die Pauschale beim Einkommensteuerausgleich geltend gemacht werden.
Die Schulungszeiten sind eigentlich so ausgelegt dass sie sich mit den Arbeitszeiten von Vollzeitkräften decken. Bei manchen Schulungen ist die Anreise am Sonntag. In der Regel ist dann die Anreise Privatvergnügen.
Erstellt am 31.05.2008 um 15:44 Uhr von DonJohnson
Catweazle hat fast in allem Recht - außer bei der An- und Abreise. Die Anreise ist für BRM natürlich Arbeitszeit bei BR Seminaren.
Erstellt am 31.05.2008 um 17:07 Uhr von Catweazle
@Don,
ich habe bewusst die Sonntagsanreise angesprochen weil sie fast immer außerhalb der presönlichen und betrieblichen Arbeitszeit liegt. Die Frage sollte sich bei den meisten Seminaren überhaupt nicht stellen weil die Seminarstunden sich mit den Arbeitszeiten der Vollzeitkräfte decken oder höher sind. Zusätzliche Zeitgutschriften die über die WAZ der Vollzeitkräfte hinausgehen werden regelmäßig nicht gutgeschrieben. Außer eine evtl. Reiserichtlinie im Betrieb sagt etwas anderes.
Vielleicht beginnen deshalb Seminare um 9 Uhr und enden um 17 Uhr. Zumindest war bei allen sechs so an denen ich teilgenommen habe.