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Konstituierenden Sitzung - welche Liste muss den Stellvertreter oder einen anderen Posten bekommen?

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wilgri
Jan 2018 bearbeitet

Bei der Betriebsratswahl kanditierten zwei Listen. Sieben Mandate wurden vergeben, Endstand 5 zu 2. Meine Frage: Muss die Liste mit den zwei Mandaten bei der Konstituierenden Sitzung den Stellvertreter oder einen anderen Posten bekommen?

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Community-Antworten (1)

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Mona-Lisa

30.05.2008 um 23:57 Uhr

@wilgri, das BetrVG (§ 26) gibt keine solche Regelung vor! Es werden Vorschläge gemacht und die einfach Mehrheit reicht, um den Vorsitzenden (bzw. den Stellvertreter) zu wählen. Und wenn sich evtl. aus dieser Situation 5 : 2 bereits bei der konstituierenden Sitzung Streitigkeiten ergeben, weil ihr mit euren 2 Sitzen (vermutlich!) schlechte Karten habt, lässt sich das in diesem Moment nicht ändern...... Aber Koalitionsgespräche sind üblich und auch erlaubt! Versucht vor der Sitzung euren Wunsch mit den anderen vom neugewählten Gremium zu diskutieren. Vielleicht könnt ihr Überzeugungsarbeit leisten und einige davon auf eure Seite ziehen! :-)

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