Erstellt am 03.12.2019 um 08:52 Uhr von Kjarrigan
Informationspflichtig sowieso.
Wahrscheinlich sogar mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 + 6 BetrVG
Das könnt ihr aber erst prüfen wenn ihr alle Infomrationen vorliegen habt.
Erstellt am 03.12.2019 um 10:06 Uhr von TomScho
Moin Moin,
so wie du das schilderst will euer AG hier Daten erheben, wie und ob die MA mit Ihren Tätigkeiten ausgelastet sind und nicht eine Arbeitszeiterfassung im allgemeinen. Hier greift dann definitiv der 87-1-6. Solche Erhebungen werden gemacht um ggf. umzuorganisieren oder im ungünstigsten Fall zu rationalisieren, also schön den Daumen drauf halten.
Erstellt am 03.12.2019 um 10:12 Uhr von Kratzbürste
Mitbestimmung besteht auf jedem Fall. Und die Erfassung im Viertelstunden- Rhytmus reicht zur Erfassung der Arbeitszeit nicht aus. Erarbeitet euch einen eigenen Vorschlag zur Zeiterfassung.
Erstellt am 03.12.2019 um 10:53 Uhr von EDDFBR
Die Excelliste ist eine technische Kontrolleinrichtung, die bestimmt ist, eine Leistungskontrolle der Mitarbeiter zu etablieren. Und damit ist die Einführung nach §87 Abs. 1 (6) erzwingbar mitbestimmungspflichtig.
Erstellt am 03.12.2019 um 11:09 Uhr von Dummerhund
Nach § 87 Abs.1 Nr. 6 BetrVG ist jedoch zu beachten, das der Betriebsrat zwar das Recht hat, die konkrete Nutzung des Systems mitzugestalten, nicht aber welches Zeiterfassungssystem zum Einsatz kommt oder ob ein solches überhaupt eingeführt wird.
Erstellt am 03.12.2019 um 11:21 Uhr von seehas
Der Betriebsrat sollte erstmal das Gespräch suchen. Er sollte dabei darauf hinweisen, dass die Aktion des AG seiner Meinung nach der Mitbestimmung unterliegt. Außerdem sollte er erfragen, wozu das Ganze dienen soll. Dann kann er den AG bitten das Vorgehen zu stoppen, bis man sich auf einen Modus geeinigt hat.
Wenn alle Fakten vorliegen, kann der BR sich eine Meinung bilden, das ist dann Grundlage für eine eventuelle Einigung.