Aufforderung zur erstellung einer Excelliste zur Zeiterfassung
Hallo Kollegen Gestern ist an die Verwaltung (20 Mitarbeiter)eine E-Mail mit einer Excelliste verschickt worden. Diese Liste soll ab sofort zur Zeit Erfassung der einzelnen Tätigkeiten genommen werden, kleinste Größe 15min. Mitarbeiter der einzelnen Fachabteilungen brauchen keine Erfassung. Außendienstmitarbeiter haben Stundenscheine für die Kunden. Bei uns in der Firma gibt es noch die Vertrauens Arbeitszeit, die Mitarbeiter kommen zwischen 7:00-8:00 und gehen zwischen 16:00-17:00 . Ich weiß das das laut EU-Recht nicht mehr zulässig ist. Meine Frage kann man so eine Liste von Heute auf Morgen einführen ohne den Betriebsrat zu Informieren, und wie verhält sich der Betriebsrat jetzt.
Community-Antworten (6)
03.12.2019 um 09:52 Uhr
Informationspflichtig sowieso. Wahrscheinlich sogar mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 + 6 BetrVG Das könnt ihr aber erst prüfen wenn ihr alle Infomrationen vorliegen habt.
03.12.2019 um 11:06 Uhr
Moin Moin, so wie du das schilderst will euer AG hier Daten erheben, wie und ob die MA mit Ihren Tätigkeiten ausgelastet sind und nicht eine Arbeitszeiterfassung im allgemeinen. Hier greift dann definitiv der 87-1-6. Solche Erhebungen werden gemacht um ggf. umzuorganisieren oder im ungünstigsten Fall zu rationalisieren, also schön den Daumen drauf halten.
03.12.2019 um 11:12 Uhr
Mitbestimmung besteht auf jedem Fall. Und die Erfassung im Viertelstunden- Rhytmus reicht zur Erfassung der Arbeitszeit nicht aus. Erarbeitet euch einen eigenen Vorschlag zur Zeiterfassung.
03.12.2019 um 11:53 Uhr
Die Excelliste ist eine technische Kontrolleinrichtung, die bestimmt ist, eine Leistungskontrolle der Mitarbeiter zu etablieren. Und damit ist die Einführung nach §87 Abs. 1 (6) erzwingbar mitbestimmungspflichtig.
03.12.2019 um 12:09 Uhr
Nach § 87 Abs.1 Nr. 6 BetrVG ist jedoch zu beachten, das der Betriebsrat zwar das Recht hat, die konkrete Nutzung des Systems mitzugestalten, nicht aber welches Zeiterfassungssystem zum Einsatz kommt oder ob ein solches überhaupt eingeführt wird.
03.12.2019 um 12:21 Uhr
Der Betriebsrat sollte erstmal das Gespräch suchen. Er sollte dabei darauf hinweisen, dass die Aktion des AG seiner Meinung nach der Mitbestimmung unterliegt. Außerdem sollte er erfragen, wozu das Ganze dienen soll. Dann kann er den AG bitten das Vorgehen zu stoppen, bis man sich auf einen Modus geeinigt hat. Wenn alle Fakten vorliegen, kann der BR sich eine Meinung bilden, das ist dann Grundlage für eine eventuelle Einigung.
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