Zusammenschluss Betriebsrat
Hallo zusammen, wir sind ein kleiner 3er BR und nur für den Teil des Service Centers an einem Standort zuständig. An einem anderen Standort gibt es noch einen wesentlich größeren BR, der für einen anderen Teil des Unternehmens zuständig ist. Wir gehören aber zu einem Konzern. Müsste ein Gesamt BR gegründet werden oder können wir uns dem größeren anschließen, müssten vorher unsere Mitarbeiter befragt werden?
Community-Antworten (2)
03.12.2019 um 07:16 Uhr
Im BetrVG steht geschrieben, dass ein GBR zu gründen IST, also ja, ihr müsst. Sollten eure Standorte wirklich direkt zusammengehören und unter 50km auseinander liegen ist zu Prüfen, ob ein Zusammenschluss zu erfolgen hat, hier muss aber die Struktur der Firma bekannt sein. Ansonsten GBR
03.12.2019 um 08:51 Uhr
Ganz so einfach ist es nicht. Ihr müsst euch die Struktur anschauen. Einen GBR müsst ihr gründen, wenn ihr zu einen Unternehmen (z. B. GmbH) gehört. Seit ihr unterschiedliche Unternehmen dann muss geprüft werden, ob die Grundlagen für einen KBR bestehen. Seit ihr Teil eines Betriebes (gemeinsame Geschäftsführung etc.) wäre zu prüfen, ob ihr euch zu einen BR zusammenschließen könntet. Holt euch Sachverstand, schaut ins Handelsregister. fordert vom Arbeitgeber die Unternehmensstruktur an, da gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich Informationen zu besorgen
Verwandte Themen
Zuständigkeit des BR
ÄlterHallo Zusammen, ich hab eine Frage mit Bezug auf die Zuständigkeit des BR eines mittelständischen Unternehmen. Um die Frage stellen zu können, schildere ich anschließend die betriebliche Konste
Zusammenschluss von KBR und GBR - geht das ?
ÄlterHallo, in der KBR-Tagung wurde der Vorschlag gemacht, den GBR und den KBR in 1 Gremium zusammenzufassen. Der Konzern besteht Deutschlandweit aus 3 Unternehmen. Unternehmen A hat 4 Standorte und somit
Zusammenschluss/Übernahme bei 2 Betriebsräten (Fusion)
ÄlterServus, wir sind zwei Unternehmen an einem Standort mit dem gleichen Mutterkonzern und zwei Betriesbräten von je 7 und 9 BR-Mitglieder und unterschiedlichen BV's. Die Mitarbeitzahl beträgt im kleiner
Zusammenschluss von zwei Unternehmen
ÄlterHallo Mitstreiter, unsere GL plant den Zusammenschluss mit einem weiteren Unternehmen. Wir stehen der Sache auch grundsätzlich mal positiv gegenüber. Jetzt haben wir erfahren, dass es im anderen Unte
Anhörung - Müssen wir die Zustimmung verweigern?
ÄlterHallo zusammen, ich habe eine Frage zu einer Anhörung. Vielleicht kann mir ja wer weiterhelfen. Es wurde vor einigen Monaten eine "Beraterstelle" ausgeschrieben und ein ausgelernter Azubi hat diese