Einmalzahlung um 1 Jahr verschieben - Muß die BV nicht erst von den Tarifparteien abgesegnet werden?
Unsere Fa. will die Einmalzahlung um 1 Jahr verschieben. Dazu haben wir (BR) jetzt eine BV vorgelegt bekommen. Meine Frage ist; Muß die BV nicht erst von den Tarifparteien, Gewerkschaft und Arbeitgeberverband, abgesegnet werden?? Für eine Antwort wäre ich dankbar. Gruß Pauli
Community-Antworten (4)
30.05.2008 um 12:02 Uhr
@Pauli, wollen kann dein AG schon, aber da wird er sich mit der Gewerkschaft in Verbindung setzen müssen! Wenn einer dafür zuständig ist, dann die! Und dabei muss er schon gute Gründe vorbringen, um eine Verschiebung zu erreichen.......
Denn der ERA MUSS ab 1.1.09 in allen Tarifgebieten eingeführt sein!
Drollig find ich, dass euch der AG eine vorgefertige Betriebsvereinbarung vorlegt und auf Unwissenheit von euch hofft! Das Teil zurück mit dem Kommentar, dass ihr die falsche Adresse seid.........
30.05.2008 um 12:40 Uhr
@Pauli Moa-Lisa hat recht. Das ist Sache der Tarifvertragsparteien, also AG und Gewerkschaft.
@M-L Dich könnte ich noch in meinem Gremium brauchen. Du hast ja auf alles ne gute Antwort
30.05.2008 um 13:04 Uhr
@Fuxx, sag das mal meinem Vorsitzenden! Der würde mich manchmal gerne in den Wind schiessen! :-)))
30.05.2008 um 13:08 Uhr
Hallo, wer sagt denn dass die IG Metalöl zuständig ist? in der IG BCE muss die Einmalzahlung bis zum 31. Juli ausgezahlt werden. Es ist aber auf jeden Fall eine Sache zwischen den Tarifparteien, sprich GEW und AG.
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