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Hinzuziehung des Betriebsrates zu Personalgespräch

K
kimjikim
Dez 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

bereits morgen steht bei einem unserer Arbeitnehmer ein wahrscheinlich unerfreuliches Personalgespräch an zu dem er mich als Mitglied des BRs hinzugebeten hat. Wann teilt ihr dem Arbeitgeber mit, dass der BR an dem Gespräch teilnehmen wird? Bereits jetzt oder erst kurz vor dem Gespräch?

LG

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Community-Antworten (5)

C
celestro

02.12.2019 um 15:48 Uhr

Habe alles schon erlebt ... von 7 Tage vorher über 1 Stunde vorher bis hin zu "der Chef hat es erst gemerkt, als der AN mit dem BR zusammen den Raum betrat". Jede Konstellation ist anders, daher gibt es da kein "so macht man es richtig".

T
TomScho

02.12.2019 um 17:09 Uhr

Mahlzeit, ich gehe mal davon aus du meinst nach §82 Abs. 2 - 1 BetrVG, ansonsten hat der AN ja kein Recht dich hinzuzuziehen. Da du den AG ja erst darüber informieren kannst , wenn der AN dich um Begleitung gebeten hat, spielt der Zeitpunkt hier keine Rolle, sollte der AG dann "zickig" Reagieren wäre das unprofessionell. Der AN kann sich ja erst kurz vor dem Gespräch dazu entschieden haben. Wichtig wäre das du ihn informierst, man will ja nicht gleich unentspannt in das Gespräche gehen.

M
Moreno

02.12.2019 um 22:18 Uhr

Warum geht das BRM nicht zum Arbeitgeber und redet mit ihm? Dann wird ein Termin vereinbart und gut ist.

C
celestro

02.12.2019 um 23:16 Uhr

"Warum geht das BRM nicht zum Arbeitgeber und redet mit ihm?"

Warum sollte das BRM das machen? Und außerdem ... meistens wenn ein AN ein BRM mitnehmen will, steht der Termin ja längst.

K
kimjikim

04.12.2019 um 01:29 Uhr

Da der Arbeitgeber sich nicht über das Thema des Gesprächs ausgelassen hat und wir uns daher nicht vorbereiten konnten waren wir genauso nett und haben den Arbeitgeber vorher nicht informiert. War auch gut so.

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