Erstellt am 29.05.2008 um 13:04 Uhr von Rosenheimer
Nur weil euere GmbH zu 100% übernommen wurde, bedeutet das nicht, daß ein Übernahmevertrag vorhanden sein muss.
Wie Du bereits geschrieben hast, wurden lediglich die Gesellschafteranteile zu 100% übernommen. Mehr nicht.
Dadurch findet kein Betriebsübergang nach §613 BGB statt.
Sollte aber eine Änderung in der Person desjenigen erfolgt, der arbeitsrechtlich die Organisations- und Leitungsmacht über den Betrieb ausübt, so findet ein Betriebsübergang statt. Und dann wird der BR des aufnehmenden Betriebes über den Betriebsübergang informiert und könnte eventuell diesbezüglich mit euch Kontakt aufnehmen.
Mehr siehe Wikipedia
Erstellt am 29.05.2008 um 13:18 Uhr von see-see
Sollte aber eine Änderung in der Person desjenigen erfolgen, der arbeitsrechtlich die Organisations- und Leitungsmacht über den Betrieb ausübt....
Was soll damit gemeint sein? Vor dem Übergang gab es einen Geschäftsführer und einen Geschäftsführer, der gleichzeitig Gesellschafter war. Der jetzt noch verbleibende GF (ehemaliger MA des Konzerns, der uns jetzt aufgekauft hat...) bekommt vom Konzern einen zweiten GF beigestellt.
Die GmbH soll weiterhin so heißen wie bisher, jedoch mit dem Logo des Konzerns.
Mehr wissen wir bisher nicht..
Erstellt am 30.05.2008 um 09:00 Uhr von Rosenheimer
Sobald die Geschäftsleitung wechselt, dann findet ein Betriebsübergang statt.
In euerem Fall bleibt der GF und damit findet kein Betriebsübergang statt. Erst wenn euere Firma eingegliedert werden sollte, dann muss der aufnehmende Betriebsrat dieser zustimmen und ich nehme an, daß dieser dann euch kontaktiert.
Habt ihr einen Wirtschaftsausschuß ? Eventuell könnte man über diese Schiene etwas mehr erfahren...