Gibt es im Betriebsverfasungsgesetz einen Paragrafen in dem genau festgelegt ist wen der Betriebsrat fragen muss/darf um bestimmte Aussagen und Informationen zu erhalten. Unser BR-Vorsitzender behauptet, alle Angelgenheit müssen über den Betriebsleiter, der auch offizieller Ansprechpartner für den BR ist, laufen, auch wenn wir Informationen aus anderen Bereichen, eventuell von der Geschäftsführung wollen.