Erstellt am 29.05.2008 um 12:58 Uhr von Fuxx
Also, ich kenne kein Gesetz, das mir vorschreibt, wen ich zu fragen habe und wen nicht. Wär ja noch schöner! Natürlich kannst du fragen, wen du willst. Du musst dich also nicht auf eine Informationsquelle festlegen. Den Ansprechpartner braucht man dann für offizielle Angelegenheiten.
Erstellt am 29.05.2008 um 13:25 Uhr von packer
moin franzfeder,
das BetrVG spricht immer vom "Arbeitgeber"... in eurem falle ist das der geschäftsführer. ihr könnt euch darauf einlassen, mit ihm untergebenen (die meistens mehr ahnung haben) zu verhandeln bzw. sie als Arbeitgeber anzusehen oder diese ablehnen... bei den standardinformationen nach §80 ist aber eher euer betriebsleiter im thema als ein geschäftsführer. meistens werden auch BVs eher mit dem Personaler verhandelt, da er im Thema ArbR und BetrVG ist. Beschwerdebriefe leitet der BR aber grundsätzlich im cc auch der Geschäftsleitung zu :)
ich will damit sagen, daß wir grundsätzlich frei sind in der Auswahl wer denn jetzt der AG ist und uns zuarbeiten muß...