Erstellt am 29.11.2019 um 22:17 Uhr von celestro
von einer Mindestzeit habe ich noch nie etwas gehört. Macht mMn aber auch nicht wirklich Sinn, weil es ja in verschiedenen Firmen unterschiedlich lange dauert. Die Zeit sollte natürlich ausreichend bemessen sein. Gibt es einen BR? Der hätte hier mAn ein Mitbestimmungsrecht.
Erstellt am 01.12.2019 um 13:21 Uhr von alraune
Hallo, wenn Umkleidezeit Arbeitszeit ist, dann kleidet man sich während der Arbeitszeit um. Unser Arbeitgeber möchte dass wir bereits umgezogen und pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen haben. Deshalb schreibt er uns für jeden Dienst X Minuten für das Umziehen gut. Die meisten empfinden diese Zeit als zu knapp, der AG möchte daran aber nichts ändern. Also stehen wir eben diese X Minuten vor Dienstbeginn in der Umkleide, wenn es mit dem Umziehen länger dauert,dann kommen wir eben später zu unserer Arbeitsstelle.Bis auf den obersten Chef,der sich nicht umziehen muss, praktizieren alle dieses vorgehen. Der Betriebsrat,hält sich in dieser ganzen Sache eher bedeckt.
Erstellt am 02.12.2019 um 15:24 Uhr von TomScho
Hallo Don Erpel und alraune,
anbei eine , wie ich finde, gute Zusammenstellung zu diesem Thema. Von gesetzlichen Regelung über den Zeitraum habe ich auch noch nichts gehört oder gelesen.
Macht doch einfach mal eine eigene Erhebung der Zeiten und schafft Fakten mit denen Ihr zum BR gehen könnt.
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeitskleidung-umziehen-und-duschen-als-bezahlte-arbeitszeit_76_316644.html
Erstellt am 03.12.2019 um 21:51 Uhr von jimbob2019
Arbeitvorbereitende Maßnahmen gehören zur Arbeitzeit und müssen vergütet werden. Die Arbeitzeiten gibt der AV / Schichtplan vor.. Wenn die Berufskleidung eine Arbeitsicherheitliche Relevanz hat, muss diese in der Arbeitszeit an und ausgezogen werden. Beispiel: Deine AZ beginnt um 8:00 Uhr, dann brauchst du du nicht umgezogen um 8:00 auf der Matte zu stehen. Ihr als BR habt da auch ein Mitspracherecht.