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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Privatsachen auf Anweisung unverschlossen - haftet AG bei Diebstahl?

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Franz-Josef
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

bei uns wird in der Firma immer wieder mal geklaut, mal die Kollegen, mal der AG. Wir haben dieses Jahr neu gebaut, auch die Umkleiden für die MA, leider hat man diesen Bereich so klein gehalten, das keine normal großen Spinde hineinpassen(Hose, Pullover und ne kleine Tasche passt rein). die Jacken und Schuhe sollen im Vorraum der Umkleiden in Schränke gehangen bzw. gestellt werden (diese sind nicht abschliessbar). Der AL hat die Anweisung gegeben, dass man seine Jacke und seine Schuhe dort hinhängen muss. Nun kam es wie es kommen muste, es wurde ein paar Schuhe eines MA gestohlen. Wir sind nun der Meinung, dass der AG den Verlust erstatten muss, da die MA Ihr Eigentum auf Anweisung in offenen Schränken abstellen müssen. Der AG meint, dafür wäre er nicht haftbar zu machen. Wir sind jedoch der Meinung, das der AG abschliesbare Spinde auch für Jacken und Schuhe stellen muss. Wo finde ich etwas,das den AG überzeugt.

Danke für Eure Hilfe

Gruß Franz-Josef

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Community-Antworten (2)

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ridgeback

08.11.2008 um 19:26 Uhr

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Franz-Josef

08.11.2008 um 19:40 Uhr

Hallo ridgeback,

danke für deine Antwort, habe mir die PDF gleich abgespeichert und ins Büro geschickt. Schönes WE noch.

Gruß Franz-Josef

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