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Beförderung und Schweigepflicht

N
newbie59
Dez 2019 bearbeitet

In einer BA-Sitzung wurde über die Umgruppierung eines MA ordnungsgemäß ein Beschluss gefasst. Ein BA-Mitglied geht nach der Sitzung zu dem betroffenen MA und gratuliert zur Beförderung noch bevor der posiitive Beschluss der Personalabteilung und/oder dem Vorgesetzten mitgeteilt wurde.

ISt das ein Verstoss gegen die Verschwiegenheitspflicht?

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Community-Antworten (6)

K
kratzbürste

29.11.2019 um 14:09 Uhr

Nein - ist es nicht

P
Pjöööng

29.11.2019 um 14:54 Uhr

Eine Verschwiegenheitspflich gibt es hier nicht.

Aber! Dieser Kollege verstösst mit seinem Verhalten gegen die üblichen Spielregeln, den guten Umgang miteinander und die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Gleichzeitig gibt er ein übles Bild des BR in den Betriebsöffentlichkeit ab und das nur aus persönlicher Eitelkeit.

U
UdoWoe

02.12.2019 um 09:28 Uhr

Leider ist es hier kein Verstoß. Aber schön es nicht was das BR-Mitglied gemacht hat. Frage: Macht er das bei Kündigungen auch? Rennt er dann auch zu dem Kollegen und sagt ihm das er gekündigt wird? Kein schöner Stil. Zumal, und das war bei uns eine lange Diskussion mit der Personalabteilung, dass der BR mit allem was besprochen wird sofort den Flurfunk anheizt. Deswegen haben wir im BR interne besprochen, dass wir keinerlei Personalrelevante Themen weitergeben (dürfen wir ja sowieso nicht, aber wir haben es nochmals besprochen). Alles andere wird besprochen wer und auch wie es veröffentlicht werden kann.

N
newbie59

05.12.2019 um 13:18 Uhr

Danke für eure Einschätzungen! @UdoWoe Na ja. Bei Kündigungen § 102 BetrVG, würde ich schon mit dem betroffenen MA reden wollen , um mir ein umfassendes Bild zu machen und ggf fundiert widersprechen zu können

Allgemein: Ich halte auch BR-interne Vereinbarung zur Verschwiegenheit für zumindes disktutierbar. So heißt es in Klebe/Ratayczak/Heilmann/Spoo in RN5 zu § 30 BetrVG unter Bezugnahme auf DKKW-Wedde §20 Rn.14 : "Dem BR steht es nicht zu, den BR-Mitgliedern eine über § 79 hinausgehende Verschwiegenheitspflicht über vertrauliche Anglegenheiten aufzuerlegen."

"Übliche Spielregeln" und guter, vertrauensvoller Umgang miteinander (-->Pjöööng) bleiben davon ja unberührt. :-)

C
celestro

05.12.2019 um 14:08 Uhr

erm ...

"Allgemein: Ich halte auch BR-interne Vereinbarung zur Verschwiegenheit für zumindes disktutierbar. So heißt es in Klebe/Ratayczak/Heilmann/Spoo in RN5 zu § 30 BetrVG unter Bezugnahme auf DKKW-Wedde §20 Rn.14 : "Dem BR steht es nicht zu, den BR-Mitgliedern eine über § 79 hinausgehende Verschwiegenheitspflicht über vertrauliche Anglegenheiten aufzuerlegen."

also für mich liest sich das wie "ich würde sagen das" ... nur zeigst Du anschließend, dass das völliger Nonsens ist. :-DDDD

N
newbie59

05.12.2019 um 14:27 Uhr

Hallo celestro,

vielleich hab' ich mich unglücklich ausgedrückt. Sowohl in diesem thread, als auch in anderen threads zum Thema "Schweigepflicht" kommt des öfteren sinngemäß: "Wir haben innerhalb des Gremiums da was vereinbart..." und das ist wie Du schreibst sicher Nonsense. --- Gesunden Menschnverstand bemühen und mit hinreichend Fingerspitzengefühl im vertrauensvollen Umgang miteinander einfordern (mündlich) widerspricht dem ja nicht.

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