In einer BA-Sitzung wurde über die Umgruppierung eines MA ordnungsgemäß ein Beschluss gefasst.
Ein BA-Mitglied geht nach der Sitzung zu dem betroffenen MA und gratuliert zur Beförderung noch bevor der posiitive Beschluss der Personalabteilung und/oder dem Vorgesetzten mitgeteilt wurde.

ISt das ein Verstoss gegen die Verschwiegenheitspflicht?