Regelmäßig wird der BR in seinen Rechten aus BetrVG §99 beschnitten.

Der BR wird aktuell nicht in die Personalplanung für den Aufbau einer neuen Abteilung einbezogen und lebt von den Informationen von Mitarbeitern die auf dem Flur und in der Teeküche kursieren.

Die Einbeziehung des BR wurde vor einem Monat schriftlich und auch im letzten Monatsgespräch vor einer Woche mit beigelegtem Ausdruck der entsprechenden Paragraphen bei der Geschäftsleitung angemahnt.

Auch wurde vom BR der Wille zur verrauensvollen Zusammenarbeit betont.

Es wurde auch darum gebeten, die Französische Konzernleitung über die in Deutschland andere Rechtslage und Bedeutung des Betriebsrates zu informieren - es scheint jedoch, dass die dirigistische, französische Führung nicht zu Konzessionen bereit ist.

Nach Absetzung des Geschäftsführers und anstehenden Umstrukturierungen (es wird ein neuer Aufgabenbereich geschaffen, andere entfallen, und eine erste betriebsbedingte Kündigung konnte vom BR nicht verhindert werden), ist die Belegschaft verunsichert.

Wie kann ich die Einbeziehung des Betriebsrates in die Planung erzwingen bevor vollendete Tatsachen geschaffen sind?