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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Büro nicht mehr vorhanden

H
Hansen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe BR- Kollegen aus Deutschland,

ich habe wieder einmal eine(n) Frage / Fall: In meinem Unternehmen, arbeiten ca. 35 Führungskräfte (Abteilungsleiter und deren Stellvertretung) Alle Führungskräfte hatten in den vergangen Jahrzehnten immer ein eigenes Büro gehabt oder zu mindestens ein so großes Büro, das beide daran sitzen konnten. Nun versucht der Arbeitgeber Fläche einzusparen (Einzelhändler) und nimmt einigen Stellvertretern Ihr Büro weg.

Ist dies rechtens? Kann ich den Stellvertretern helfen? Gibt es Gerichtsurteile?

Bitte um Hilfe. Bin gespannt, ob mir da jemand weiterhelfen kann.

Gruss Hansen

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Community-Antworten (5)

G
ganther

05.01.2018 um 11:32 Uhr

ein Anspruch auf ein Büro hat in Deutschland niemand. Es gibt über die Arbeitsstättenverordnung Vorgaben für Büros aber da ist natürlich nicht geregelt welche Hierarchiestufe Anspruch auf einen Sitzplatz hat. Ihr seid bei der Raumplanung im Bereich der Beratung. Das Recht könnt ihr nutzen um mit dem AG zu diskutieren und zu zeigen, dass ihr Euch einsetzt. Aber man sollte aufpassen, dass man es nicht übertreibt, da sonst der Eindruck entsteht es geht hier nur um ein Statussymbol. Wenn sich die Tätigkeit durch das Wegnehmen des Büroplatzes tatsächlich erheblich im Sinne von § 95 BetrVG ändert, dann habt ihr ein schärferes Schwert, da es sich dann ja um eine Versetzung handelt, für die ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG besteht.

C
Challenger

05.01.2018 um 11:49 Uhr

Ergänzend zu ganther : Flankierend kämen §§ 81,82,84, eventuell sogar §111 BetrVG in betracht

G
ganther

05.01.2018 um 11:57 Uhr

den 111 BetrVG musst Du mir hier aber bitte mal erklären....

C
Challenger

05.01.2018 um 12:43 Uhr

Zitat ganther : den 111 BetrVG musst Du mir hier aber bitte mal erklären....

Hallo ganther. Ich habe geschrieben eventuell. Kann genau soviel bedeuten, wie eher nicht.

G
ganther

05.01.2018 um 15:14 Uhr

na dann ;)

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