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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gründung eines Betriebsrats für eine Unternehmensgruppe

F
FragenFragen
Nov 2019 bearbeitet

Ein Unternehmen GmbH mit ü. 1000 Mitarbeiter und einer Konzernstruktur mit einer UST.-ID., doch mehreren untergeordneten GmbHs/GbRs, würde gerne einen (konzernübergreifenden) Betriebsrat gründen. Wie funktioniert das am besten? Müssen die einzelnen GmbHs/GbRs erst selber Betriebsräte gründen bevor ein Konzernbetriebsrat gegründet werden könnte? Dürfen oder müssen alle GmbHs/GbRs mit mindestens einen Vertreter im (konzernübergreifenden) Betriebsrat vertreten sein? Müssen die ersten drei, die eine Betriebsversammlung ausrufen aus der selben GmbH sein oder reichen 3 aus verschiedenen untergeordneten Gesellschaften, um einen Konzernbetriebsrat gründen zu können?

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Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

28.11.2019 um 23:15 Uhr

Der BR ist immer auf den Betrieb bezogen - nicht auf das Unternehmen. Also müsst ihr klein anfangen. Nehmt Kontakt mit der Gewerkschaft auf, die euch helfen kann.

Ihr könntet auch mit einem Tarifvertrag eine übergreifende BR-Struktur schaffen. Aber dazu müsst Ihr erst einmal die Gewerkschaft bewegen, einen entsprechenden Tarif abzuschließen- und ich rate mal: Daraus wird nichts.

S
seehas

29.11.2019 um 12:21 Uhr

Laut Fitting ist ein entscheidendes Kriterium das Vorhandensein einer einheitlichen Leitung. Ist die Organisation der einzelnen Betriebsteile zentral ausgerichtet, dann ist ein gemeinsamer BR eventuell möglich. Ist die Organisation dezentral, so ist für jeden Unternehmensteil ein eigenständiger BR zu bilden. Interessant ist es hier auch wo die mitbestimmungspflichtigen Entscheidungen gefällt werden. Im letzteren Fall muss für jeden einzelnen Betrieb das Verfahren nach § 17 BetrVG durchgeführt werden. Die einzelnen Betriebsräte können dann einen Konzernbetriebsrat bilden. Wenn es nur in einzelnen Betrieben einen BR gibt und diese einen KBR gebildet haben, dann kann der KBR die Wahlen in den BR freien Betrieben einleiten.

K
krambambuli

29.11.2019 um 14:14 Uhr

Man sollte bedenken, dass die Mitbestimmungskompetenz beim KBR recht begrenzt ist. Wenn es um die Mitbestimmung geht, ist der örtliche BR im Betrieb am stärksten.

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