Kann die Gründung eines Betriebsrats durch ein Arbeitsgericht forciert werden oder unter dessen Schutz durchgeführt werden ?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Folgender Fall: ein Arbeitgeber will mit allen Mitteln die Gründung eines Betriebsrats verhindern und dort auch mit Kündigungen. Daher finden sich im Betrieb nicht genug Leute die sich engagieren wollen, aus Angst vor den Konsequenzen. Da nützen auch die 6 Monate Kündigungsschutz nichts, weil die Leute Angst haben !
Daher die Frage: Kann die Gründung eines Betriebsrats durch ein Arbeitsgericht forciert werden oder unter dessen Schutz durchgeführt werden ?
MfG
Community-Antworten (2)
11.12.2008 um 08:46 Uhr
Hallo mogel Das Arbeitsgericht könnte auf Antrag von 3 wahlber. Arbeitnehmer zumindest eine Versammlung zur Wahl des Wahlvorstandes einberufen, aber das löst euer Problem nicht.
Um etwas zu ändern braucht es Mut und eine durchdachten Plan! In Eurem Fall sollten sich in d er Freizeit ein paar Mutige zusammen tun und den Start mit Hilfe der zust. Gewerkschaft angehen, Mitgliedschaft wird erwartet, bzw, Gew wird nur dann tätig. Alles Halbherzige macht in eurem Fall keinen Sinn und lasst es dann besser sein.
11.12.2008 um 11:34 Uhr
Ihr sollte euch die Unterstützung der Gewerkschaft holen. Dazu ist es aber notwenig, dass sich die Gewerkschaft als angesprochen/ gefordert sieht, weil es auch entsprechende Mitglieder gibt.
Sofern das Handel, die Drohungen des AG beweisbar sind, also Unterlagen und Zeugen sammeln, kann man auch das Arbeitsgericht einschalten. Der AG macht sich strafbar, wenn er solche Drohungen macht.
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