Beteiligungsgesellschaft und Teilnahme am Gesamtbetriebsrat - ist der BR einer Beteiligungsgesellschaft berechtigt, Mitglieder in den GBR zu entsenden?
Hallo,
ich bin neugewählter BRV (5-köpfiges Gremium) in einer Firma, die zu 60% einer Unternehmensgruppe (AG) gehört. Das Geschäftsergebnis unserer Firma fließt vollständig in die Bilanzen der Unternehmensgruppe ein.
Laut Aussage des GBRV ist unser BR nicht berechtigt, Mitglieder in den GBR zu entsenden, da wir nur eine Beteiligungsgesellschaft wären.
Ich kann das aus §47 (2) nicht herauslesen. Hat jemand einschlägige Informationen/Erfahrungen dazu?
Grüße Saluk
Community-Antworten (3)
23.06.2006 um 12:19 Uhr
@Saluk Beherrscht oder nicht beherrscht - Das ist hier die Frage! Bei 60% ist davon aber auszugehen! Also ab in den GBR.
23.06.2006 um 12:26 Uhr
Hallo Saluk,
GBR oder KBR?
http://br-forum.waf-server.de/index.php?cmd=ArticleShow&page_answer=999999999&frage_nr=7593
23.06.2006 um 12:33 Uhr
@Müllmann Woraus liest Du den KBR? Zumal: KBR ist "Kann-Regelung", GBR ist zwingend!
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