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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vertrag nicht erfüllt

H
Hansen
Nov 2019 bearbeitet

Liebe BR- Kollegen,

hier folgender Fall: Eine junge Kollegin hat bei uns gekündigt (6 Monate Kündigungsfrist), da Sie die versprochene Einkaufsfunktion nicht wahrnehmen durfte. Sie hat nicht wie vertraglich vereinbart einkaufen dürfen,, sondern nur im Verkauf gestanden und die Fläche (Abteilung) beaufsichtigt.

6 Monate Kündigungsfrist bekommen bei uns nur Abteilungsleiter und 3 Monate die Teamleiter (Substitut).

Nun hatte Sie gefragt, ob es überhaupt rechtens ist, dass Sie 6 Monate Kündigungsfrist hat, obwohl die versprochene vertragliche Leistung (Einkauf) nicht erfüllt wurde. D.h. Sie macht aktuell nur die Funktion des Teamleiters.

Kann man gegen den Vertrag gegenangehen? Gibt es ein Gesetzestext?

Bitte um Hilfe.

Gruß Hansen

25108

Community-Antworten (8)

S
seehas

28.11.2019 um 18:04 Uhr

Wo sind die 6 Monate Kündigungsfrist geregelt, im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag? Wie lange arbeitet die Kollegin schon im Betrieb? Gesetzestext ist § 622 BGB, Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen.

H
Hansen

28.11.2019 um 18:26 Uhr

Hallo,

sie arbeitet 5,5 Jahre bei uns und die Kündigungsfrist ist in Ihrem Arbeitsvertrag von beiden Seiten unterschrieben. (6 Monate) Sie hat bloß damit ein Problem, da Sie keine Einkaufsfunktion hat, wie vertraglich beschrieben, sondern nur die Aufsicht auf der Fläche hat.

Sie will gerne Karriere machen und wollte deshalb den Einkauf kennenlernen. Hier sollte Ihr eine Kollegin zur Hilfe beiseite stehen, dies geschah aber nicht und die alte Kollegin hatte weiter den Einkauf geregelt. Laut Personalchef konnte Sie aktuell nicht mit zum Einkauf, da Personalmangel in der Abteilung herrschte und Sie deshalb mit im Verkauf stehen sollte.

Gruss Hansen

P.S.: In 1-2 Jahren sollte Sie dann den Einkauf der Abteilung alleine übernehmen. Dies wäre aber in der jetzigen Situation nicht möglich gewesen.

C
Catweazle

28.11.2019 um 19:46 Uhr

Wenn der Arbeitgeber erklärt sich auch in Zukunft nicht an den Vertrag halten zu wollen könnte eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung möglich sein.

B
BRHamburg

28.11.2019 um 22:11 Uhr

Nach 5,5 Jahren fällt der Dame plötzlich auf, das sie ein Job macht der nicht im Vertrag steht. Da dürfte es mit einer fristlosen Kündigung, wegen Vertragsbruch schwer werden.

M
Moreno

28.11.2019 um 23:30 Uhr

BR Hamburg warum sollte das schwer sein? Da wird ein Schreiben aufgesetzt und dem Arbeitgeber gegeben und schon ist der AV gekündigt. Ob die Kündigung dann rechtens ist muss ein Arbeitsrichter entscheiden aber vor denen wollen viele Arbeitgeber nicht stehen.

P
Pjöööng

29.11.2019 um 00:24 Uhr

"Ob die Kündigung dann rechtens ist muss ein Arbeitsrichter entscheiden aber vor denen wollen viele Arbeitgeber nicht stehen."

Als Arbeitgeber würde ich hier ganz einfach ein ehrliches Arbeitszeugnis erstellen und schon könnte die Karriere ins Stocken kommen.

M
Moreno

29.11.2019 um 10:24 Uhr

Pjöööng es ging hier nur darum, dass BR Hamburg geschrieben hat...eine fristlose Kündigung dürfe schwer fallen. Das sie Konsequenzen haben wird habe ich ja nicht bestritten. :-)

S
seehas

29.11.2019 um 12:29 Uhr

Nach Wedde (Kommentar zum Arbeitsrecht) ist die Vereinbarung längerer Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag möglich, falls dabei für den AG mindestens die gleichlange Frist gilt wie für den AN. Also ist die Vereinabarung als gütig anzusehen.

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